4060 Jahre Haft für Missbrauch und Vergewaltigung

Von Jette Petersen

4060 Jahre Haft für Missbrauch und VergewaltigungIm US-Bundesstaat Texas ist ein 43jähriger Mann zu 4060 Jahren Haft, bzw. 40 Mal lebenslänglich verurteilt worden. Er wurde des Missbrauchs dreier minderjähriger Mädchen über einen Zeitraum von zwei Jahren überführt.

Die Geschworenen verhängten gegen den 43-Jährigen 40 Mal lebenslang. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügte Richter Graham Quisenberry, dass der Angeklagte die Strafen hintereinander absitzen muss. Damit kann er nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft frühestens im Jahr 3209 auf Bewährung freikommen.

„Wir glauben, dass das ein gerechtes Ergebnis ist“, sagte Staatsanwalt Robert DuBoise.

Der Täter hatte sich nach Überzeugung des Gerichts über einen Zeitraum von fast zwei Jahren an den Mädchen vergangen.

Artikel vom 3. Juli 2008

3 Antworten zu “4060 Jahre Haft für Missbrauch und Vergewaltigung”

  1. Meli sagt:

    So problematisch es auch ist, das überhaupt niederzuschreiben, weil ich natürlich weiß, dass Haft nicht wirklich die Lösung sein kann und Resozialisierung ja auch wichtig ist, etc. - so sehr muss ich dennoch wahrhaftig bekennen, dass dieses Urteil für mich als Missbrauchsopfer das erste ist, das zumindest vom Strafmaß her deutlich macht, was für ein ungeheuerliches Verbrechen sexueller Missbrauch ist, welche entsetzlichen lebenszerstörenden Nachwirkungen er hat, welche grauenhaften Auswirkungen auf die Gesellschaft als Gesamtes, welch ein Raub an Intelligenz, Kraft, Schönheit der Opfer - die alle zu dieser Welt beitragen könnten, wenn sie nicht ihre gesamte Lebenskraft dafür verbrauchen würden, allein nur mit den Langzeitfolgen zu überleben. In einer Gesellschaft, in der sich immer mehr Menschen zu Opfern stilisieren und immer weniger Täter klar definiert werden, doch… auch wenn es ein fiktives Urteil ist, das natürlich gar keinen Sinn macht - trotzdem tut es gut das zu lesen, dass ein Richter das anerkennt, das lebenslange Leid der Opfer. Gerade heute ein Urteil in einer süddeutschen Zeitung, Missbrauch zweier Stiefkinder - Junge und Mädchen, sechs Jahre lang - Urteil? Zwei Jahre sechs Monate:-(

  2. Andreas Ludwig sagt:

    @Meli

    Ich kann deinen Beitrag verstehen, ich frage mich aber, warum es allgemein anerkannt wird, dass Opfer von Sexualstraftaten traumatisiert sind und bei vielen anderen Opfern nicht.

  3. Kira sagt:

    Das amerikanische Rechtssystem ansich lässt für meinen Geschmack zwar Etliches zu wünschen übrig. Aber dieses Urteil ist genau richtig. Denn Kindesmissbrauch ist Mord - Mord an einer Kinderseele, ohne die ein Kind nie wieder wirklich leben kann. Es wird Zeit, dass sich das deutsche Recht hier ENDLICH ändert und die Täter ebenfalls zumindest für Jahrzehnte aus dem Verkehr zieht.

    Denn Pädophilie ist unheilbar, womit der Versuch der Resozialisierung noch weniger Sinn macht als der Kampf gegen die Windmühlen von Don Quichote. Außerdem werden andere Mörder doch auch nicht nach 2 oder 3 Jahren entlassen und resozialisiert, wie es in Deutschland leider bei Kinderschändern häufig der Fall ist.

    Nun ja, 40 Mal Lebenslänglich ist doch ein wenig übertrieben. Im Grunde hätte ein Mal ohne Möglichkeit der Begnadigung (meines Wissens nach in USA möglich) gereicht. Aber seien Sie, verehrte Redakteure und Redakteurinnen der dcrs-online ehrlich: Hätten Sie bei einem Urteil 1 Mal Lebenslang ohne Chance auf Bewährung dieses überhaupt hier erwähnt?

    Ohne Sie speziell jetzt angreifen zu wollen, bin ich doch der Meinung, dass sich die Medien in Deutschland endlich ihrer Macht auch auf diesem Sektor bewusst werden (sofern sie es sowieso nicht schon sind?) und Richter sowie Staatsanwälte dazu bringen, Bei Kindesmissbrauch endlich wenigstens das zurzeit geltende Recht voll auszuschöpfen.

    Die möglich Höchststrafe für Kindesmissbrauch bei uns liegt nicht nur bei 2 Jahre auf Bewährung oder, wenn es “knüppeldick” für die Täter kommt, bei 3 1/2 Jahre Knast. Unter 10 Jahre sollte wirklich nur im Ausnahmefall verhängt werden. Und Wiederholungstäter sollten lebenslang weg (Sicherheitsverwahrung, Psychiatrie oder wie immer das mit dem geltenden Gesetzen möglich wäre).

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