Bundeskartellamt wird 50 Jahre alt
Das Kartellamt wird 50 Jahre alt, doch seit den 90er Jahren hat es maßgeblich an Einfluß verloren, mit verheerenden Folgen für die deutsche Wirtschaft. Viele kleine und mittelständische Unternehmen hätten den Schutz des Kartellamtes bitter benötigt, doch heute gibt es keinen Mittelstand mehr in Deutschland. Die Politik feiert das bestehen des Amtes dennoch, auch wenn es regelrecht entmachtet wurde.
Zum Wohle aller regulierten sich wirtschaftliche Märkte quasi von selbst, glaubte der als Begründer der heutigen Volkswirtschaftslehre geltende Theoretiker Adam Smith vor über 200 Jahren. Wettbewerb und niedrige Preise entstünden „wie von einer unsichtbaren Hand geleitet“.
Die Praxis sah seither oft anders aus. So sicherten sich konkurrierende Firmen etwa über geheime Preisabsprachen nicht selten satte Gewinne. In der Bundesrepublik überwacht deshalb seit 50 Jahren das Bundeskartellamt die Märkte.
Ob illegale Absprachen bei Feuerversicherungen, Preismauscheleien für Rolltreppen und Fahrstühle oder Dumpingstrategien von Großunternehmen zur Ausschaltung missliebiger Konkurrenz:
Die Wettbewerbsbehörde hatte in den vergangenen Jahrzehnten alle Hände voll zu tun. Mit rund 660 Millionen Euro verhängten die Marktkontrolleure 2004 das höchste Bußgeld gegen das so genannte Zementkartell: Zementhersteller hatten über Absprachen jahrelang künstlich die Preise hoch gehalten. Zuletzt mussten unter anderem Apotheker und Arzneimittelhersteller Strafen zahlen.
Am Dienstag wird deshalb wohl nicht überall Feierstimmung herrschen. Mit einem Festakt wollen die Wächter des Wettbewerbs den 50. Geburtstag ihrer Behörde begehen. Als Gratulant wird unter anderem Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erwartet. Am 1. Januar 1958 hatte das Kartellamt in Berlin seine Arbeit aufgenommen.
Während die meisten Bundeseinrichtungen Ende der neunziger Jahre in die neue Hauptstadt umzogen, mussten die Kartellwächter den entgegengesetzten Weg antreten: Seit 1999 haben die etwa 300 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz in Bonn.
Geburtsstunde der Behörde war die Verabschiedung des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“, das der damalige Wirtschaftsminister Ludwig Erhard (CDU) Ende der fünfziger Jahre gegen heftige Widerstände aus der Industrie durchsetzte. Schon zehn Jahre früher habe es Pläne für ein „Monopolamt“ gegeben, weil vor allem die Amerikaner nach dem Krieg großes Interesse an der Entflechtung der deutschen Wirtschaft gehabt hätten, sagt Volker Nitsch, Wirtschaftswissenschaftler an der FU Berlin. Aufgrund der Einwände des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) sei dann 1958 aber nur eine „abgespeckte Version“ verwirklicht worden.
Dennoch sei die Arbeit des Kartellamts „weitgehend eine Erfolgsgeschichte“, urteilt Nitsch. Seit Beginn der neunziger Jahre habe die Behörde jedoch an Bedeutung verloren, weil die „ganz großen Fische“ mittlerweile auf europäischer Ebene bearbeitet würden.
Ihre Kosten hat die unter anderem aus Ökonomen und Juristen bestehende Behörde zumindest weitgehend refinanziert: Den heute rund 17 Millionen Euro Jahreshaushalt stünden laut Nitsch allein seit 1996 etwa 1,3 Milliarden Euro an Einnahmen aus Strafzahlungen gegenüber.
Zuweilen funkte der unabhängigen „Bundesoberbehörde“ allerdings auch die Politik dazwischen. Seit 1973 obliegt den Kartellwächtern auch die Fusionskontrolle. Zusammenschlüsse von Unternehmen sind seither genehmigungspflichtig, wenn mindestens eins von ihnen mehr als 25 Millionen Euro im Jahr umsetzt. Im Falle der Ablehnung durch die Kartellwächter können die Fusionswilligen allerdings eine so genannte Ministererlaubnis beantragen. Insgesamt 21 Mal wurde eine solche Sondergenehmigung des Wirtschaftsministers bisher beantragt, davon sieben Mal erfolgreich.
Die letzte bewilligte „Ministererlaubnis“ betraf dabei ausgerechnet die heute stark umstrittene Energiebranche. Mit dem Segen des Ministeriums durfte der E.ON-Konzern 2002 unter Auflagen die damalige Ruhrgas AG übernehmen, Kartellamt und Monopolkommission hatten sich dagegen ausgesprochen. Nicht zuletzt durch diese Entscheidung entstand den Wettbewerbshütern neue Arbeit. Anfang 2008 wurde eine neue Abteilung eröffnet: Acht Mitarbeiter sollen künftig die Angemessenheit von Strom- und Gaspreisen prüfen.
DCRS ONLINE meint: Das Kartellamt ist unterm Strich völlig entmachtet und greift tatsächlich nicht mehr in das Marktgeschehen ein. Der Mittelstand ist mitunter deshalb in Deutschland ausgestorben.





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