Bundesrat bereitet Eingabe für Gesetz gegen Sterbehilfe vor

Von Eleonore Matschge

Bundesrat bereitet Eingabe für Gesetz gegen Sterbehilfe vorAm Freitag wollen die Länder im Bundesrat über ein Verbot der organisierten Sterbehilfe abstimmen. Ein ursprünglicher Entwurf für das Gesetz war bereits vor zwei Jahren eingebracht worden, wurde aber nicht beschlossen. Angesichts der jüngsten Falls von Sterbehilfe, die durch den ehemaligen Justizsenator Roger Kusch geleistet wurde, ist das Thema wieder zurück auf die Tageordnung geholt worden.

Kusch war vor wenigen Tagen einer 79jährigen, völlig gesunden Frau behilflich gewesen, Suizid zu begehen. Die Republik reagierte überwiegend empört über die Tat, die nach derzeitigem Gesetz sehr wahrscheinlich keine strafrechtlichen Konsequenzen haben kann.

Stimmen die Bundesländer dem überarbeiteten Entwurf zu, wird er an den Bundestag weitergeleitet, der daraus ein bundesweites Gesetz machen soll.

Wolfgang Reinhart (Minister für Bundesangelegenheiten Baden-Württemberg): „Es geht darum, Todeshelfer-Organisationen zu verbieten.“

Denn aktive Sterbehilfe ist bereits verboten. Bestraft werden sollen jetzt auch Organisationen, die Sterbehilfe nicht aus finanziellen, sondern aus ideelen Gründen anbieten – und deren Unterstützer.

Im Klartext: Wenn dieses Gesetz gilt, muss Roger Kusch in den Knast, wenn er aktive Sterbehilfe leistet.

Die Standpunkte zu Sterbehilfe sind in allen Bevölkerungsschichten unterdessen äußerst konträr. So mancher wünscht sich die Sterbehilfe als letzte Flucht vor Schmerz und Grauen, andere wollen sie nur im Rahmen der Patientverfügung zu lassen, andere wiederum aus religiösen Gründen gänzlich verbieten.

Artikel vom 4. Juli 2008

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