Bundestag verabschiedet Gesetz für Überwachungsstaat

Von Irina Heidkamp

Telefoniern kann man in Zukunft auch nicht mehr ohne Angst verdächtigt zu werden (Foto: Symbolbild / pixelio.de)„Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland”, rief Rechtspolitiker Jerzy am Montag. Trotzt massiver Kritik hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur erweiterten Speicherung von Kommunikationsdaten den Bundestag passiert. Der Bürger steht absofort unter Generalverdacht und muss vor der Regierung die Hosen runter lassen.

Jerzy hielt am Rednerpult des Bundestages die aktuelle Ausgabe des „Donaukuriers“ in die Luft, dessen Titelseite geschwärzt ist, aus Protest. Auch hier stoßen die Vorratsdatenspeicherung und die neuen Regeln für die Telefonüberwachung auf Widerwillen.

Schon jetzt zeichnet sich deutlich ab, dass, sobald das umstrittene Gesetz in Kraft treten wird, mit juristische Gegenwehr zu rechnen ist. Die Gegner - unter ihnen der frühere FDP-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch - haben bereits Verfassungsklage angekündigt. Auch die Kritiker im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben sich bereits mit 7000 Vollmachten potenzieller Kläger für einen Gang nach Karlsruhe gerüstet.

CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder versuchte durch Gegenangriff zu verharmlosen: „Wer das Schreckgespenst eines Orwell`schen Überwachungsstaat an die Wand malt, der zündelt.”

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der besonnene rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, versicherten, dass man keinen Überwachungsstaat wolle, ja, dass die Voraussetzungen für Abhörmaßnahmen noch verschärft und der Schutz von Berufsgeheimnisträgern noch verbessert werde. Zypries bekräftigte zudem, dass man bei der Speicherung der Verbindungsdaten viel weiterreichende Vorstellungen der EU verhindert habe und an der unteren Grenze der Vorlage geblieben sei.

Fakt ist aber, dass die Überwachung sämtlicher Kommunikation einfacher Bürger nun Gesetz und damit Realität ist.

Zu Unterscheiden ist allerdings zwischen der Speicherung der einfachen Verbindungsdaten, die nun für ein halbes Jahr, anstatt für nur drei Monate erfolgen soll und konkreten Abhörmaßnahmen.

Überwachungsstaat, Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient, zwischen Anwalt und Mandant, Unterhöhlung der Pressefreiheit durch Gefährdung des Informantenschutzes - so lauten die Stichworte der Ärzte-, Anwalts- und Journalistenverbände und von Datenschützern.

Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, echauffierte sich über die Möglichkeit, auch ärztliche Telefonate zu belauschen: “Kein potenzieller Straftäter redet mit seinem Arzt über seine Straftaten. Er redet mit ihm vielleicht über seine Sünden.” Der FDP-Rechtspolitiker Jörg van Essen sah mit der Datenspeicherung die Bürger unter einen Generalverdacht gestellt.

Hermann Bachmaier, langjähriger rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagfraktion und heute Rechtsanwalt in Crailsheim, stellte dem Gesetz ein schlechtes Zeugnis aus. “Geheimnisverrat per Gesetz” sei das, schrieb er in einem Gastbeitrag für die “Süddeutsche Zeitung”. Es sei “nicht zu erkennen, dass eine zwingende Notwendigkeit dafür besteht, das Zeugnisverweigerungsrecht - immerhin ein wichtiger Garant eines kultivierten, rechtsstaatlichen Strafverfahrens - so drastisch aufzuweichen und ganze Berufsgruppen zu verunsichern”.

“Es ist übrigens interessant, dass etwas Vergleichbares bisher nicht einmal in den USA eingeführt wurde.” stellte Hans Jörg Albrecht, Direktor am angesehenen Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, fest. Das eigentliche Problem sei die Speicherung der Daten selbst. Das Gesetz erfasse die ganze Bevölkerung und störe damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht.

DCRS ONLINE meint: Das ist Stasi auf Top- Niveau: Stasi 2.0 ! So mancher Befehlshaber in der DDR hat von den heutigen Möglichkeiten geträumt !

Artikel vom 9. November 2007

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