Bundesverfassungsgericht prüft die Pendlerpauschale
In dieser Woche ist es endlich so weit. Die umstrittene Abschaffung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an kommt auf den Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht, das von Finanzgerichten in Niedersachsen und Saarland angerufen wurde, muss entscheiden, ob die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, verfassungwidrig ist oder nicht.
Ein Urteil will der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aber erst bis zum Ende des Jahres verkünden.
Ab Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht mit der umstrittenen Gesetzesänderung befassen.
Die mündlichen Ausführungen der Karlsruher Richter dürften aber die seit Monaten andauernde politische Debatte beeinflussen. Die CSU, die vom gemeinsamen Koalitionsbeschluss abgerückt ist, hat die Forderung nach Rückkehr zur Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an zu einem der wichtigsten Wahlkampfthemen gemacht. In Bayern wird Ende September ein neuer Landtag gewählt.
Aber auch Politiker der Koalition sowie Landesverbände von Union und SPD unterstützen angesichts der hohen Kraftstoffpreise die CSU.
Die Spitzen der großen Koalition lehnen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale dagegen ab. Sie wollen zunächst das Urteil der Karlsruher Richter abwarten. Zuletzt hatten sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in einem gemeinsamen Beitrag gegen eine Rückkehr zur alten Regelung ausgesprochen.
Die große Koalition hatte zum 1. Januar 2007 die Pendlerpauschale abgeschafft, so dass für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch Kosten ab dem 21. Kilometer in Höhe von 30 Cent pro Kilometer absetzungsfähig sind. Drei Finanzgerichte halten diese Regelung für rechtens.
Aus Sicht des Bundesfinanzhofs und der zwei anderen Gerichte dagegen verstößt die Neuregelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Zentraler Punkt der mündlichen Verhandlung ist das “Werkstorprinzip”, das der Gesetzgeber durch die Neuregelung eingeführt hat. Danach beginnt die Arbeit am “Werkstor”, womit der Weg dorthin nicht mehr zu den - steuerlich absetzbaren - Kosten der Arbeit gehören soll. Mit der Ausnahme für weitere Strecken sollen besondere Härtefälle gelindert werden.





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