Bundeswehr bald auch im Inneren – Grundgesetzänderung kommt

Von Andre Bergmann

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Im Streit um den Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inland zeichnet sich in der Großen Koalition ein Einigung ab. Der Artikel 35 der Grundgesetzes soll hierfür geändert werden. Dies wurde jüngst von einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigt.

Militärisch Streitkräfte sollen künftig im Rahmen des Amtshilfe zur Abwendung außergewöhnlicher Unglücksfälle auch im Inland eingesetzt werden können.

Dem Einsatz von Abfangjägern gegen ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug etwa wäre der verfassungsmäßige Weg eröffnet. Eine Einigung könnten Union und SPD bereits im Koalitionsausschuss an diesem Sonntag erzielen.

Mit der Änderung soll eine Sicherheitslücke angesichts der terroristischen Bedrohung nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 geschlossen werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte eine weitergehende Grundgesetzänderung mit einer Neudefinition des Kriegsfalles angestrebt, um die Bundeswehr grundsätzlich im Terrorfall im Inneren einsetzen zu können.

Die SPD bestand auf einer eingeschränkten Lösung. Nach bisherigem Recht kann die Bundeswehr nicht mit ihren militärischen Kapazitäten für die Abwehr eines Terrorangriffs zur Hilfe gerufen werden.

Artikel vom 5. Oktober 2008

Eine Antwort zu “Bundeswehr bald auch im Inneren – Grundgesetzänderung kommt”

  1. Leopard meint:

    Das wurde auch langsam Zeit !!!

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