Bushido zockt seine Fans mit Abmahn-Anwalt ab…
Der ehemalige Gangster-Rapper macht jetzt gemeinsame Sache mit der anderen Seite des Gesetzes. Zusammen mit einem Anwalt mahnt er gezielt Fans ab, die seine Songs aus dem Internet “illegal”, also ohne zu Bezahlen, runtergeladen haben. 400 Euro muss der “erwischte” Bushido Fan für die Abmahnung zahlen, davon gehen 200 Euro an den Anwalt und die anderen 200 Euro an den Rapper. Dieser hat sich gerade ein schönes Häuschen im noblen Berlin Lichtenfels für 1.4 Mio Euro gekauft, während den Großteil seiner Fans warscheinlich ein Leben lang über Hartz IV nicht hinauskommen würden… Wer Bushido hört ist selber schuld, könnte man jetzt sagen…aber gleichzeitig ist es ja wohl die asozialste Aktion, die man jeweils in der Musik-Branche erlebt hat….Ein Künstler zieht seine Fans mit Hilfe eines Anwalts ab…dank der deutschen Rechtslage sogar noch legal ! Da fällt dem Pottschalk nichts mehr zu sein, außer einmal ASI immer ASI !! P.S. Hoffentlich schnallen die Fans endlich mal, was für ein idiotisches Idol sie da jahrelang unterstützt haben….”Euer Bushido ist nicht mehr der König der Unterschicht…nein er will zur Oberschicht gehören und dafür hat gerade seine Seele verkauft !!….”





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20. März 2008 um 18:41
Ja, Bushido ist unterstes Niveau ! Die Texte und die aggressiven Auftritte sind das letzte !
Dennoch: Illegaler Download ist verboten,schadet allen Autoren gleichermassen. Für ein schlecht schmeckendes Schnitzel muss ich auch bezahlen. Ist eben Geschmackssache.
Bushido ist mit Verlaub gesagt das Letzte ! Da täuschen auch Comet und Echo nicht drüber hinweg. Aber noch eine Stufe tiefer anzusiedeln ist der illegale Download !Trotzdem schlimm dass er so eine miese Abzocke mit seinem Anwalt betreibt.
03. April 2008 um 08:54
Herrn Mario Mastelli
Den Download von Musik schlimmer als Volksverhetzung und aufruf zur Gewalt einzustufen, ist schon ein starkes Stück. Ist ihnen klar wieviele Musiker ohne Verdienstmöglickeit sind WEIL die Musikindustrie Musik zur Discountkonserve gemacht hat ?
12. Juli 2008 um 20:45
Nein, da muss man schon genauer hinschauen. Wegen Runterladens ist in Deutschland noch nie jemand belangt worden. Hochladen heißt das Delikt. Das Anbieten der Songs im Shared-Ordner.
Kleines Problem beim Filesharen: Wer runterlädt, lädt automatisch hoch.
26. Juli 2008 um 15:13
Clever der Bushido, ich sag ja immer, die sind cleverer als man es ihnen ansieht.