Chantal Sébire starb keinen natürlichen Tod

Von Louis Richter

Chantal Sébire starb keinen natürlichen TodDas vorläufige Ergebnis der Obduktion der am Mittwoch tot aufgefundenen Französin Chantal Sébire hat ergeben, dass die schwer an Krebs erkrankte Frau keines natürlichen Todes starb. Die 54jährige war durch ihre vergebliche Klage auf einen würdevollen Tod in Frankreich gescheitert und hatte damit landesweit für große Aufmerksamkeit gesorgt.

Erst vergangenen Montag war ein endgültiges Urteil in dem Fall gefällt worden.

Damit steht nun fest, Chantal Sébire ist tot, aber sie starb nicht an dem Krebs in ihrem Gesicht.

“Der persönliche Zustand dieser Person hat ihren Tod nicht direkt herbeigeführt”, erklärte die Staatsanwaltschaft von Dijon. Die Leiche weise zahlreiche chemische Substanzen auf, die nun analysiert würden.

Der Fall der 52 Jahre alten Lehrerin hat die Franzosen erschüttert und eine lebhafte Debatte um das erst 2005 reformierte Gesetz über Sterbehilfe ausgelöst. Chantal Sébire litt unter dem sehr seltenen Esthesioneuroblastom, einem Krebs in der Rinne der Geruchsnerven. Sie konnte nicht mehr riechen, schmecken und sehen. Die Wucherung drückte ihre Augen und ihre Nase immer mehr nach außen, so dass sie unter endlosen Qualen litt und nur noch “würdevoll sterben” wollte. Fernsehbilder zeigten die Lehrerin aus Plombières-les-Dijon im Burgund abgemagert und geschwächt, aber entschlossen und gefasst.

Die Obduktion stieß bei vielen Franzosen auf Unverständnis. “Der Arzt, der den Totenschein ausgestellt hat, hat sich geweigert, die Leiche zur Beerdigung freizugeben”, sagte ein Justizmitarbeiter dem “Figaro”. Sébires Rechtsanwalt Gilles Antonowicz hatte zuvor eine Obduktion als “barbarisch und unwürdig” abgelehnt. Wenn die “ins Wasser gegangen wäre, hätte es keine Autopsie gegeben”.

Am Montag hatte sich die letzte Hoffnung von Chantal Sébire auf ärztliche Sterbehilfe zerschlagen. Ein Gericht in Dijon wies ihren Antrag ab, ihrem Arzt das Recht zu gewähren, ihr eine tödliche Medikamentendosis zu verabreichen. Das Gesetz von 2005 erlaubt dem Arzt nur die passive Sterbehilfe. So darf der Mediziner zwar eine künstliche Ernährung einstellen, aber keine Todesspritze geben.

Einen Selbstmord hatte Sébire aus moralischen Gründen stets abgelehnt. Sie wollte aber auch nicht nach Belgien oder in die Niederlande gehen, wo aktive Sterbehilfe nicht bestraft wird.

“Ich will in meinem eigenen Bett sterben”, sagte sie. Der Präsident der “Vereinigung für das Recht auf würdiges Sterben”, Jean-Luc Romero, nannte Sébires Tod angesichts der unerträglichen Schmerzen “eine Erleichterung”. Es sei “dramatisch”, dass erst Fälle wie dieser die Politiker zum Handeln brächten.

DCRS ONLINE meint: Ob man deshalb die Sterbehilfe legalisieren sollte, bleibt dennoch äußerst fraglich.

Artikel vom 21. März 2008

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