Das ist der Richter, der den Koma-Schläger frei ließ

Von Stefan Marx

Das ist der Richter, der den Koma-Schläger frei ließJugendrichter Hans-Werner Riehe (55) stellte zwar seine Schuld fest, verhängte aber keine Strafe. Dafür muss der junge Komaschläger Erdinc (18), der den 44-jährigen Waldemar W. völlig ohne Grund ins Koma und zum Schwerbehinderten prügelte, ein Anti-Agressionstraining absolvieren.

Will Herr Richter Riehe uns alle auf den Arm nehmen ?

Im Normalfall hätte man hier gerade angesichts der erheblichen Vorbelastung des Türken (erst kürzlich wegen Raubes verurteilt und ebenso nur Schuld festgestellt und keine Strafe bekommen) von einer ganz erheblichen Freiheitsstrafe und zwar ohne Bewährung ausgehen müssen. Denn eine günstige Sozialprognose -die ist Voraussetzung für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung- oder gar soetwas wie Einsicht hat der Schläger-Türke keinesfalls:

Noch bei Gericht kommentierte der Koma-Schläger den Ratschlag seines Anwalts, Erdinc solle sich zumindest bei seinem Opfer Waldemar W. entschuldigen mit den Worten:

“…Das geht gegen meine Ehre…”

Einen Fotografen des Kölner Express beleidigte Erdinc beim Verlassen des Gerichts während er sich vor ihm aufplusterte mit den Worten:

„…Hol‘ dir doch einen runter!…“

Aber Richter Werner Riehe lässt diesen Typen laufen. Warum ? Dazu wollte sich Herr Riehe nicht äußern. Dies tat für aber dafür ein Justizmitarbeiter heute am Telefon mit der DCRS ONLINE Redaktion:

“…Riehe ist ein ganz Linker…ein neoliberaler und zudem hat er Schiß, dass er selbst ein paar auf die Mütze bekommt…”, sagt der Mann, der nicht namentlich genannt werden möchte und fügt hinzu:

“…Wenn Riehe so weitermachen darf, haben wir bald nur noch Kriminelle herumlaufen…”

Lesen Sie hierzu auch einen Kommentar von Christian Dieter Matuschek

Artikel vom 29. Mai 2008

12 Antworten zu “Das ist der Richter, der den Koma-Schläger frei ließ”

  1. Smartin sagt:

    Der Richter gehört entlassen, wenn er keine Stärke & objektive Urteilungskraft zeigen kann und obendrein noch Schiss hat.
    Somit werden alle seine Urteile in “Gerechtigkeitsunsinn” verwandelt und er untergräbt damit seine Autorität und die des Deutschen Staates, er selbst hat ja mit bei solchem Fehlurteil, keine! Das Opfer und seine Anhängerschaft wird mit solchen Fehlurteilen, nur verhöhnt! Das geht ja gar nicht!

    Entlasst Ihn endlich, der Mann taugt als Richter nichts!

  2. Freyja sagt:

    Um Max Liebermann zu zitieren,

    ” Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte”

  3. Riehe-Hasser sagt:

    Hat jemand die Adresse von diesem dreckigem Richterschwein???????

  4. Riehe-Hasser sagt:

    Der Sachverhalt schreit förmlich nach Selbstjustiz!

    Ein Freischein für alle kriminellen Ausländer!!!

    Danke lieber Herr Riehe, ich glaube, sie leben nicht mehr lange!!!!

  5. wehrhaft sagt:

    Nach diesem Urteil ist eines klar:
    Ist man Deutscher ( ohne Migrationshintergrund ), hat Arbeit und hält sich an Gesetze ist man der Dumme und Freiwild für Kültürbereicherer und Justiz.

  6. Michael sagt:

    Herr Riehe ist seit Mai 1984 Richter am Amtsgericht Köln - da kennt “man” doch schon den einen oder anderen Mit-Beamten, der trotz solcher krassen Fehlurteile schützend die Hand über einen hält.

    So schnell wird Köln diesen Richter auch nicht los … aber das will Köln ja vielleicht auch gar nicht: solange Herr Schramma in Solingen Auszeichnungen entgegennimmt und weiterhin auf die “Mitbürger mit Migrationshintergrund” als Stimmenbeschaffer zählt, passt dieser Richterspruch doch ins Erscheinungsbild “unserer (?)” Stadt.

    Was würde ich darum geben, wenn es in dieser Stadt einen Richter wie Ronald B. Schill geben würde!

  7. Hans sagt:

    Es ist ja nicht allein dieser Richter! Offenbar hat die Staatsanwaltschaft doch kein Rechtsmitteln eingelegt, entweder weil sie ebenfalls entsprechende Anweisungen von oben hat, oder weil sie weiß, daß es in nächster Instanz genauso ausgehen würde…

  8. Wama sagt:

    Vor bereits weit mehr als einem Jahrzehnt erzielte der heutige Jugendrichter Hans-Werner Riehe Aufmerksamkeit. Zu Beginn seiner Karriere lösten seine denkwürdigen Entscheidungen,die er als Haftrichter in den Gewahrsamsdiensträumen des alten Kölner Polizeipräsidiums zu treffen hatte,resignierendes Kopfschütteln,absolutes Unverständnis und teilweises Anschwellen von Zornesadern bei Ermittlungsbeamten und Staatsanwälten aus.Selbst auswärtigen Ermittlungsrichtern,deren erlassener Haftbefehl im Kölner Raum vollstreckt werden konnte, und deren festgenommener Deliquent sodann Herrn Riehe vorzuführen war,blieb es nicht erspart,nachdrücklichst ihre Anordnungen in Einklang zur Schaffenskraft dieses Haft-und heutigen Jugendrichters bringen zu müssen.Gottlob wies bereits seinerzeit das überinstanzliche Landgericht oft genug Richter Riehe den richtigen judikativen Weg.

  9. Heinrich Koch sagt:

    Zitat Artikel: “Aber Richter Werner Riehe lässt diesen Typen laufen. Warum ?”

    Weil er ein Achtundsechziger ist.

  10. Entenhausen aktuell sagt:

    @ H. Koch

    Der Täter ist übrigens verurteilt worden - nur mal so als Anmerkung!

    @ Hans

    Stimmt, es war nicht nur der Richter, das konkrete Urteil ist von mehreren Richtern gefällt worden - nur mal so als Anmerkung!

  11. keltos sagt:

    @ Entenhausen aktuell
    das ist ja noch schlimmer, wenn so ein Rechtstaat Verarschungsurteil auch noch von mehreren Richtern gefällt wurde.

  12. wolftr sagt:

    das passt ja:

    Aus ShortNews:

    28.08.08 13:13 Uhr |
    News-ID: 724909
    12.797 |
    Der “Komaschläger” von Köln schlug wieder zu
    Aufgrund einer günstigen Sozialprognose ersparte der Richter Erdinc S. eine Haftstrafe (SN berichtete). Es scheint, als wäre er nun doch wieder rückfällig geworden. Zeugen zu folge soll er am 23. Juni einen unschuldigen Passanten zusammengeschlagen haben. Seine Drohung: “Ich werde dich umbringen”.
    In der Nacht auf den heutigen Donnerstag klickten für ihn abermals die Handschellen. Er wurde heute um 11:30 Uhr dem Haftrichter vorgeführt. Man geht davon aus, dass dieser den mutmaßlichen Täter wieder in Haft nehmen lassen wird.
    Der Fall um Erdinc S. sorgte für Aufregung, da ein 44-Jähriger nach einem Schlag von Erdinc S. ins Koma fiel, der Täter jedoch keine Strafe absitzen musste. Dem heute 18-Jährigen wurde Dank eines festen Jobs und einem zu erwartenden Kind eine positive Zukunft bescheinigt.

    Wie jetzt der Richter entscheidet?

Hinterlasse eine Antwort