Deutsche lassen sich von „Dignitas“ auf Parkplatz in den Tod begleiten

Von Andre Bergmann

So würde ein derartiger Fall in Deutschland enden: Spurensicherung, Ermittlungen, Freiheitsstrafe (Foto: Foto: Symbolbild / Volker Hartmann / ddp)Die schweizerische Sterbehilfe „Dignitas“ hat auf einem Pkw- Parkplatz in der Ortschaft Maur in der Nähe der schweizer Stadt Zürich zwei Deutsche in den Tod begleitet. Der Bürgermeister des Ortes ist empört. Hintergrund ist akuter Platzmangel bei Dignitas“. Niemand will der Sterbehilfe- Institution Räume vermieten.

“Pietät- und geschmacklos” nannte der Bürgermeister der Ortschaft Maur bei Zürich, Bruno Sauter, den Tod der beiden Deutschen in seiner Gemeinde. Schweizer Politiker verlangten ein energisches Vorgehen gegen den “Sterbetourismus”.

Die Deutsche Hospiz Stiftung bezeichnete das Vorgehen als “zynisch” und “menschenverachtend”. Der geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, sagte: “Politisches Handeln ist gefragt und nicht das Entsetzen.”

Bei den Deutschen, die freiwillig in den Tod gingen, handelt es sich um zwei deutsche Männer im Alter von 50 und 65 Jahren. Sie stammen aus Bayern und Baden- Württemberg.

Nach einem Fernsehbericht fuhren sie in der vorigen Woche selbst zu dem Waldparkplatz östlich von Zürich, wo sie sich später im Auto das Leben nahmen. Einer sei in einem gemieteten Lieferwagen, der andere mit einem Behindertenfahrzeug gekommen.

Da die private Dignitas den beiden Sterbewilligen lediglich mit einem tödlichen Medikament geholfen hat, das diese selbst eingenommen haben, gibt es dagegen keine rechtliche Handhabe in der Schweiz. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz zwar aktive Sterbehilfe wie die Verabreichung tödlicher Spritzen verboten.

Wenn aber, wie „Dignitas“ dies macht, nur ein Gifttrunk zur Verfügung gestellt wird, lässt die Schweizer Rechtsprechung Straffreiheit zu.

Ein großer Teil der Sterbewilligen kommt aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland. Während offizielle Angaben nicht vorliegen, waren es laut Dignitas 2006 fast 200 Sterbewillige, die zu Dignitas gegangen sind, davon rund 120 aus Deutschland.

In Hannover hatte der Schweizer Verein 2005 eine deutsche Organisation gegründet und damit bundesweit Proteste ausgelöst.

Sterbehilfe ist in der Schweiz nur zulässig, wenn die Sterbewilligen bei vollem geistigem Bewusstsein sind. Die Staatsanwaltschaft untersucht alle Selbstmordfälle routinemäßig. Dabei kann sie sich nach Angaben von Staatsanwalt Georg Staub auch auf Videos stützen, die Dignitas von dem Vorgang anfertigt. Ein Amtsarzt bestätigt dann die Todesursache.

“Es ist Sache des Sterbewilligen zu entscheiden, wo er in den Tod gehen will”, sagte Staatsanwalt Vollenweider zu dem jüngsten Vorfall auf einem Parkplatz.

Die Organisation Dignitas, die auch in Deutschland die Sterbehilfe einführen will, war in jüngster Zeit in der Schweiz stark kritisiert worden.

Weil sich Gemeinden der Stadt Zürich geweigert hatten, so genannte Sterbebegleitungen in Wohn- und Industriegebieten zuzulassen, war Dignitas auf Hotels ausgewichen. Auch das löste Proteste aus. Eine etwa bis Oktober in Zürich angemietete Wohnung wurde gekündigt, weil Dignitas sich ihre Hilfe bezahlen lässt und somit eine gewerbliche Nutzung der Mietsache angenommen wurde.

DCRS ONLINE meint: Darf der Mensch in derartiger Form über sein Leben entscheiden und es aus eigener Kraft beenden ?

Artikel vom 8. November 2007

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