Ermittlungen gegen Wuppertaler Chef-Staatsanwalt wegen illegaler Tauschbörsen

Ein Kommentar von Christian Dieter Matuschek

Ermittlungen gegen Wuppertaler Chef-Staatsanwalt wegen illegaler TauschbörsenSo schnell kann es gehen: Zuerst ermittelte er gegen andere, doch jetzt ist er selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten:

So ermittelt die Generalbundesanwaltschaft gegen den leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Schoß aus Wuppertal, weil er sich weigerte, gegen illegale Tauschbörsen im Internet ermitteln.

Der Vorwurf lautet Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt !

Mehrere Personen hatten den Oberstaatsanwalt angezeigt, nachdem er sich strikt weigerte, gegen illegale Internettauschbörsen vorzugehen.

Doch wie das so ist bei der Justiz: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und so zeichnet sich hier -wie zu erwarten- eine Einstellung des Verfahrens ab ! 

Der Grund für die Weigerung der Behörde, illegale Tauschbörsen zu verfolgen: Die Wuppertaler Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele-Industrie missbraucht. Die Ermittlungen seien “nicht mehr verhältnismäßig”.

Man könnte in dem Sinne auch sagen: Die Jungs sind einfach zu faul zum arbeiten, denn es ist definitiv ihr Job, Straftaten zu verfolgen. Oder haben sie gar Angst, es könnte aufkommen, dass sie selbst auch gerne mal herunterladen, wo oder was nicht erlaubt ist ?

Nein, natürlich nicht, denn die Staatsanwaltschaft sind ja die Guten und die anderen die Bösen. Ganz klar !

Und so wurden tausende Strafanzeigen von den Behörden in den vergangenen Wochen abgewiesen. Zwar verletze das Herunterladen von Musik oder Filmen das Urheberrecht, dies sei aber keine gravierende Straftat. Die zahllosen Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsen hingegen lachen die, die die Musik oder Produkte herstellen aus und entgehen dadurch der Strafverfolgung und teuren Abmahnungen.

Den Rechte-Inhabern und damit den Anzeigeerstattern geht es nach Ansicht der Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die Namen der Nutzer, die sie für Abmahnungen verwenden. Um jedoch an die Namen der Nutzer zu kommen, müssen die Staatsanwaltschaften beim Internetanbieter den Inhaber der sogenannten IP-Adresse erfragen und das macht dann wohl doch ein wenig zuviel Arbeit für die Wuppertaler Staatsanwaltschaft, deren Beamten ja ihr Geld ohnehin bekommen. Ob sie ermitteln, oder nicht !

Und so hat für den Oberstaatsanwalt bestimmt bald ein gutes Ende, denn nicht arbeiten zu wollen, ist in Deutschland ja auch keine Straftat ! 

Artikel vom 26. Mai 2008

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