Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter des kleinen Robin †2

Von Kerstin Moebius

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter des kleinen Robin †2Der kleine Robin, †2, starb einen qualvollen Tod. Er verhungerte und verdurstete elendig in seinem kleinen Kinderbettchen, weil seiner Mutter eine Chat-Bekanntschaft in Mecklenburg-Vorpommern wichtiger war, als das Leben des zweijährigen Jungen.

Sie ließ das Kind drei Tage allein in ihrer Wohnung, eingesperrt in seinem Gitterbettchen. Lediglich ein paar Kekse und eine kleine Trinkflasche legte sie zu dem Baby ins Bett.

Selbst als das Kind im Sterben lag, die Mutter bereits wieder heimgekehrt war, kam sie dem Kind zunächst nicht zur Hilfe.

Jetzt wurde die 24jährige Mutter des kleinen Robin wegen Kindesaussetzung vom Landgericht in Zwickau zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das milde Urteil ist auf eine Persönlichkeitsstörung der Frau zurückzuführen, das die Staatsanwaltschaft veranlasst von dem ursprünglichen Mord-Vorwurf abzurücken.

Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre und drei Monate Haft wegen Aussetzung mit Todesfolge und Misshandlung, die Verteidigung maximal fünf Jahre wegen Aussetzung.

Artikel vom 3. Juli 2008

Hinterlasse eine Antwort