Geldtransportfahrer muss für 4 Millionen sieben Jahre sitzen

Von Bianca Wollert

Geldtransportfahrer muss für 4 Millionen sieben Jahre sitzen Foto

Der Traum vom großen Geld ist für einen ehemaligen Geldtransportfahrer nun endgültig geplatzt. Der 33jährige wurde jüngst in München zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Er

Diese Strafe wird der 33-Jährige bis zum letzten Tag verbüßen müssen, weil er Angaben über den Verbleib seiner Beute verweigerte. Der bewaffnete Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte am 20. Januar 2007 einen Werttransporter mit den Einnahmen von oberbayerischen Supermärkten in Höhe von mehr als vier Millionen Euro gestohlen.

Vier Geldsäcke mit rund 500000 Euro wurden beim Umsteigen in ein gemietetes Fluchtauto zurück gelassen, doch vom Rest des Geldes fehlt bislang jede Spur.

Sobald der Täter allerdings seine Strafe verbüßt hat, wird man ihn weiter beobachten, um einen Zugriff auf die verschwundenen 3,6 Millionen verfolgen zu können.

Der Angeklagte habe sich durch sein Schweigen eines wesentlichen Strafmilderungsgrundes beraubt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Rieder. Dies hatte auch Staatsanwältin Gabriele Frank in den Vordergrund ihres Plädoyers gestellt, in dem sie acht Jahre Haft forderte. Verteidiger Maximilian Pauls hatte eine Strafe unter fünf Jahren für einfachen Diebstahl beantragt. Der vom Täter mitgeführte Dienstrevolver “hatte keinen Bezug zu der Tat”, sagte Pauls.

15 Monate lang wurde weltweit nach dem Mann gefahndet, 1200 Hinweise überprüft. Schließlich wurde er durch einen Zufall im vergangenen April in einer Routinekontrolle im Zug von Nürnberg nach Dresden erwischt.

Wegen eines Rückenleidens war der gelernte Maurer zu einem Arzt nach Deutschland gereist.

Der 33-Jährige war nach seinen früheren Angaben drei Wochen in der Karibik. Die meiste Zeit seiner Flucht verbrachte er in Tschechien. Bei seiner Festnahme hatte er 34.000 Euro in verschiedenen Währungen bei sich. Den überwiegenden Teil seiner Beute will er einer unbekannten Georgierin zur Aufbewahrung gegeben haben, die zum vereinbarten Treffen aber nicht wieder erschienen sei. Diese Darstellung verwies das Gericht “ins Reich der Märchen”.

Der Richter sagte, für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft sei und den Tatablauf zugegeben habe. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten eine entsprechende Erklärung abgegeben. Andererseits müsse die Höhe der Beute berücksichtigt werden. Der Angeklagte hätte bei seinem Einkommen dafür “174 Jahre arbeiten müssen”, hat die Staatsanwältin ausgerechnet.

Artikel vom 26. August 2008

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