Geschichtsstudentin in Schweden erhält keinen neuen Prozess

Von Eleonore Matschge

Geschichtsstudentin in Schweden erhält keinen neuen Prozess  FotoDer Prozess gegen die deutsche Geschichtsstudentin, 32, in Schweden, die wegen zweifachen Mordes an einem Geschwisterpaar angeklagt ist, ist laut Auffassung eines schwedischen Richters in Västerås rechtmäßig. Eine Annullierung des laufenden Verfahrens werde es nicht geben.

Die Verteidigungder deutschen Studentin, Rechtsanwalt Per-Ingvar Ekblad, hatte einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht eingereicht, weil eine der Schöffinen vor Reportern eingestanden hatte, dass sie die Deutsche von Anfang an für schuldig hielt.

Daraufhin hatte die Verteidigung argumentiert, dass davon ausgegangen werden müssen, dass die Laienrichterin auch die übrigen Schöffen beeinflusst habe und das Gericht daher nicht objektiv urteilen könne.

Tatsälich hat sich das Gericht bereit festgelegt, die deutsche Studentin entweder zu lebenslanger Haft oder einer dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie zu verurteilen, obwohl sich der Prozess nur auf zweifelhafte Indizien stützt.

Die befangene Schöffin selbst trat kurz nach ihrer Äußerung von ihrem Amt zurück, weil solche Äußerungen vor dem Urteilsspruch nicht zulässig sind.

Die Verteidigung hat angekündigt nach dem endgültigen Urteil, das nun entweder lebenslange Haft oder Psychiatrie lauten wird, auf jeden Fall in Berufung gehen zu wollen.

Artikel vom 29. August 2008

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