Gläubiger schimpfen auf Franjo Pooth
Die Pleite der Maxfield GmbH trifft nicht nur Fanjo Pooth, einige Banken, sondern vor allem auch andere Unternehmer, die noch Geld von der insolventen Firma zu bekommen haben. Auch ehemalige Mitarbeiter warten noch auf ausstehende Lohnzahlungen, laut Medienberichten.
Heute ist Gläubigerversammlung im Düsseldorfer Landgericht. Dort treffen sich all die Geschädigten, wollten wissen, wie viel Geld die Firma noch hat und wer wie viel davon bekommt.
Die Aussicht für die mehr als hundert Gläubiger ist allerdings nicht sonderlich gut. Wer zuerst aus den Resten der insolventen Firma bedienen wird, wird ganz genau geregelt. Es gibt eine Rangordnung. Um so kleiner die Forderungen und um so später diese angemeldet wurden, um so geringer ist die Chance des Gläubigers jemals noch sein Geld zu bekommen.
Die Schulden der Maxfield GmbH gehen in den zweistelligen Millionenbereich, rund 15 Millionen Euro sind bislang bekannt. Ob das schon die endgültige Summe ist, ist fraglich.
Fest steht: Die Düsseldorfer Sparkasse fordert einen Kredit über 9,2 Millionen Euro zurück, Die Commerzbank in Düsseldorf fordert 1,8 Millionen, die Landesbank Rheinland-Pfalz hat ebenfals eine Forderung aus einem Kredit über zwei Millionen Euro angemeldet.
Die Einzelforderungen weiterer Geschäftspartner, Mitarbeiter und Dienstleister bewegen sich zwischen 500000 Euro und 1195 Euro.
Vor allem Gläubiger mit kleineren Forderungen sind sauer. Für sie bedeuten die Zahlungsausstände Existenznöte. Außerdem fühlen sie sich veräppelt, wenn Franjo Pooth mit seiner Verona weiterhin ein mondänes Luxusleben führen kann, während sie auf ihren offenen Rechnungen sitzen bleiben.
Dabei tut Franjo Pooth in diesem Punkt nichts unrechtes. Stets hatte er betont, dass Verona nichts mit der Firma Maxfield GmbH zu tun habe. So ist ihr Vermögen von der Insolvenz nicht betroffen. Auch das, - laut eigenen Angaben sehr geringe – Vermögen von Franjo Pooth ist von der Insolvenz der Maxfield GmbH zunächst nicht betroffen, außer in Fällen in denen er persönlich als Bürge für die Gesellschaft eingesprungen ist. Da eine Gesellschaft eine rechtlich eigenständige Person ist, haftet sie nur mit ihrem Stammkapital und mit dem ihr eigenen Vermögen.
DCRS ONLINE meint: Bleiben noch die strafrechtlichen Vorwürfe und die mit einer Bürgschaft belegten Kredite der Banken.





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