Hohe Jugendstrafen für totgeprügelten Obdachlosen

Von Eleonore Matschge

Hohe Jugendstrafen für totgeprügelten ObdachlosenSie traten und schlugen auf den wehrlosen Mann immer und immer wieder ein, so lange bis er sich nicht mehr rührte. Zwei junge Männer aus Blankenburg im Harz sind wegen Totschlags an einem Obdachlosen vom Landgericht Magdeburg zu hohen Jugendstrafen verurteilt worden.

Einer der Täter war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Er erhielt eine Haftstrafe von fünf Jahr und neun Monaten. Der zur Tatzeit 20jährige Simon B. muss sechs Jahr in Haft. Der Jüngere hatte die Tat im Gegensatz zum Älteren gestanden. Das teilte ein Justizsprecher mit. Der Prozess war nicht öffentlich.

Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten am 14. Juli 2007 einen 59 Jahre alten Obdachlosen in Blankenburg zu Tode geprügelten. Sie schlugen und traten ihn demnach wegen angeblicher Beleidigung und eines vermeintlichen Diebstahls von 160 Euro.

Den lebensgefährlich Verletzten trugen sie in die Obdachlosenunterkunft. Er starb dort an den Folgen innerer Verletzungen. Gegen die Mutter des jüngeren Täters, die während der Tat teilweise anwesend gewesen sein soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft gesondert.

Die Leiche des wohnungslosen Mannes war im Juli vergangenen Jahres wenige Tage nach der Tat im Keller der Blankenburger Obdachlosenunterkunft entdeckt worden. Die Täter stammen nicht aus dem Obdachlosenmilieu. Beide waren nach Angaben der Ermittlungsbehörden unter anderem wegen Bedrohung, Hausfriedensbruch und Diebstahl polizeibekannt.

Artikel vom 13. Mai 2008

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