Homosexuelle bekommen kein Witwergeld für Ehepartner

Von Christian Dieter Matuschek

GerichtsurteilDie Verfassung stellt nur die Ehe von Mann und Frau unter einen besonderen Schutz. Mit dieser Begründung wurde der Antrag eines Beamten auf Witwergeld für seinen schwulen Ehepartner vom Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt.

Einem homosexuellen Lebenspartner eines Beamten steht kein Witwergeld zu. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem veröffentlichten Urteil. Das Beamtenversorgungsgesetz schließe gleichgeschlechtliche Partner von der Hinterbliebenenversorgung aus.

Diese Ungleichbehandlung verstoße nicht gegen die Verfassung, das europäische Gemeinschaftsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil die Verfassung nur die Ehe von Mann und Frau unter einen besonderen Schutz stellt.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragt werden (Az.: 2 K 1190/07.KO).

Ein homosexueller Beamter im Ruhestand hatte für seinen Ehepartner das Witwegeld beantragen wollen. Es wurde ihm abgelehnt, woraufhin der Beamte vor Gericht zog.

Er hatte mit seinem Lebensgefährten eine Lebenspartnerschaft (”Homo-Ehe”) geschlossen und darüber hinaus beantragt, dass im Falle seines Todes sein Partner eine Versorgung erhält. Dieses hatte der Dienstherr abgelehnt. Dem folgte nun das Verwaltungsgericht.

DCRS ONLINE meint: Das wird den Gesetzgeber wohl noch einmal beschäftigen !

Artikel vom 14. Februar 2008

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