Inzest Drama von Amstetten: Die Ehefrau und die Schwere ihrer Schuld

Ein Kommentar von Christian Dieter Matuschek

Rosmarie Fritzl Die Ehefrau und die Schwere ihrer SchuldSie will von “all dem”, was da im Keller ihres eigenen Hauses vorgegangen ist nichts bemerkt haben. Sie will nicht gewusst haben, dass ihre Tochter Elisabeth von ihrem abartig perversen Mann jahrelang wie eine Sklavin gefangen gehalten, gequält und vergewaltigt worden ist.

Wenn man das so liest, dann hält man das eigentlich für unmöglich. Man will es einfach nicht glauben, dass Rosmarie Fritzl so blind gewesen sein kann.

Dennoch finde ich, dass man gerade hier in einem solch schwierigen und grausamen Fall das Prinzip “in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten obgleich Frau Fritzl bislang ja noch gar keine Beschuldigte oder gar Angeklagte ist), sprich die Unschuldsvermutung anwenden muss.

Man stelle sich einmal vor, es wäre wirklich so gewesen. Frau Fritzl hat nichts, aber auch gar nichts gewusst oder gar geahnt. Vielleicht hat sie zwar unter der Tyrannei ihres Mannes gelitten, aber ihm ein solches Verbrechen doch nicht zugetraut bzw. zutrauen wollen. Oder vielmehr: Wie soll sie überhaupt auf die Idee kommen, dass ihre Tochter in einem Kellerverlies ihres eigenen Hauses jahrelang die Sexsklavin ihres Mannes sein hätte können. Da hätte schon ein ganzes Stück kranke Phantasie mit dazu gehört. Oder hätte sie einfach nur die Augen aufmachen müssen ?

Ich denke, es ist -unabhängig von juristischen Konsequenzen- fast egal, ob Frau Fritzl das nun geahnt oder gar gewusst hat, denn selbst wenn, dann war sie offenbar nicht dazu in der Lage, einzuschreiten. Aus Angst, aus Ohnmacht. Aus Gleichgültigkeit glaube ich nicht, denn wäre sie Mittäterin, hätte sie ihr ganz offensichtlich völlig moralloser Ehemann schon längst verpfiffen. Oder auch nicht ?

Vielleicht werden wir dies nie herausfinden. Fakt ist jedoch, dass auch Frau Fritzl den Rest ihres Lebens mit dem grausamen Verbrechen oder vielleicht sogar auch mit einer (Teil-)Schuld klarkommen muss. Der Haupttäter jedenfalls sitz dort wo er hingehört und am besten auch sehr lange, wenn nicht gar für immer bleiben sollte:

In einem Knast, der gegen das Verlies in dem er andere gequält hat, sicherlich noch High-Class-Urlaub ist.

Artikel vom 14. Mai 2008

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