Jürgen Drews ein Krimineller? Herr Staatsanwalt was soll das?
Ein bisschen verrückt war er ja immer schon, der “König von Mallorca”, der erst vor kurzem seinen Königsmantel an einen anderen Sänger versteigert hat. Aber kriminell ist er doch nicht, oder ? Die Staatsanwaltschaft Bielefeld und allen voran eine Hausfrau aus Herne, sehen das jedoch ganz offensichtlich etwas anders.
Was ist passiert ? Eine 53 jährige Hausfrau schilderte bereits 2003 vor dem Landgericht Bielefeld, sie habe 1986 Drews nach einem Auftrittin einer Solinger Diskothekden Text zu dem späteren Hit in die Hand gedrückt und bleibt eisenhart bei ihrer Meinung. Der Schlagersänger habe sich sogar schriftlich verpflichtet, das Lied nur mitihrer Genehmigung zu veröffentlichen. Den Zettel habe sie später in einem Tagebuch wieder entdeckt. Drews wies bereits damals die Vorwürfe entschieden zurück.Stattdessen erklärte er, die Zeilen des Liedeshabe der Komponist Jean-Pierre Valanceverfasst.
2003 kam es dann in dieser Sache auch zum Prozess, welcher damals auf Grund unglaubwürdiger Zeugenaussagen (der Partei der Herner Hausfrau) ins Leere lief. Drews musste damals nur als Zeuge aussagen.
Jetzt hat die Hausfrau jedoch immer noch nicht genug und hat offenbar einen neuen Zeugen beigebracht, der jetzt belegen soll, dass Jürgen Drews in dem damaligen Verfahren gelogen haben soll, was ja mit einer erheblichen Strafe bedroht ist. (§ 153 StGB [Falsche uneidliche Aussage] Wer vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.)
DCRS fragte bei allen Werkbeteiligten nach und rekonstruierte den Fall, der sich wie wohl folgt zugetragen hat:
Der Komponist Jean-Pierre Valance schreibt zusammen mit einem anderen Autoren, welcher bereits verstorben ist, das Werk “Irgendwann, Irgendwo, Irgendwie” und bietet das fertige Werk einem Musikverleger in Hennef an.
Besonders interessant: Zu diesem Zeitpunkt kannte Jürgen Drews weder den Komponisten, noch konnte er überhaupt von dem Werk wissen.
Der Musikverleger aus Hennef bietet das Werk, das in seinem Ursprungszustand noch für einen bayerischen Interpreten gedacht war, jedoch sich bis heute weder in der Musik noch im text verändert hat, der damals sehr erfolgreichen bayerischen Musikgruppe “Relax” an. Diese lehnen es jedoch ab.
Dann bleibt das Werk erstmal über ein halbes Jahr in der Schublade des Verlegers liegen.
Ca. ein halbes Jahr später kommt Jürgen Drews zu Musikproduzent Helmut Rüßmann (Wolfgang Perty uvm.), der zu diesem Zeitpunkt eng mit dem Verleger aus Hennef zusammenarbeitet und sich sogar mit ihm ein Büro sowie seinen Verlag teilt, mit der Bitte, doch sein nächstes Album zu produzieren. Jürgen Drews war zu dieser Zeit gerade von der Firma Polydor für ein Album unter Vertrag genommen worden und brauchte dringendst gutes Songmaterial. Der Hennefer Verleger sopielt Drews und seinem damaligem Manager “Irgendwann, Irgendwo, Irgendwie” vor und man entschliesst sich, das ursprünglich wie schon erwähnt als bayerischen Titel geplante Werk, hochdeutsch mit Jürgen Drews aufzunehmen und es wird ein riesen Erfolg.
Da die Hennefer Hausfrau weder den Produzenten Helmut Rüßmann, noch den Hennefer Verleger, sowie auch keinesfalls die Autoren kennen konnte (dies haben alle Parteien ausdrücklich versichert) und vorallem da sie zum Entstehungszeitpunkt des Werkes auf gar keinen Fall wissen konnte, dass Jürgen Drews diese Werk einmal singen würde (er wusste es ja selbst noch nicht einmal), können die Ausführungen der dame nicht der Wahrheit entsprechen.
Wieso leitet die Staatsanwaltschaft Bielefeld unter diesen Umständen dann gegen Jürgen Drews, der diesen Sachverhalt im Übrigen ebenso bei der Verhandlung 2003 ausgesagt hat, ein Ermittlungsverfahren ein, nur weil die 53 Jährige (nach DCRS Recherchen nicht gerade besonders reich um es mal vorsichtig auszudrücken) nun nach bereits verlorenem ersten Prozess plötzlich irgendjemanden daherzerrt, der angeblich irgendetwas wiederlegen kann ?
DCRS fragt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld nach. Die Antwort: Kein Kommentar !
DCRS meint: Im Gerichtssaal hauen sie richtig drauf, aber wenn die Presse kommt, kriegen sie offenbar kalte Füße !
Interessant auch: Jürgen Drews hätte gar keinen Vorteil davon, wenn er lügen würde, denn er hat an dem Werk ohnehin keine Autorenanteile (wie auch, es existierte ja schon bevor er überhaupt jemals damit in Kontakt kam) und würde auch, falls die Frau aus Herne gewinnen würde, keinerlei wirtschaftlichen schaden davon tragen.
DCRS an Jürgen Drews:
Lieber Jürgen, lass den Kopf nicht hängen, DCRS glaubt Dir. Für uns bist Du kein Lügner ! Wir halten zu Dir !
Wer Jürgen Drews einmal auf seiner Homepage besuchen möchte, kann dies hier tun: www.juergen-drews.de
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