Kindermörder Gäfgen erhält keinen neuen Prozess

Von Andre Bergmann

Kindermörder Gäfgen erhält keinen neuen ProzessEndlich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat entschieden. Die Beschwerde des Kindermörders Magnus Gäfgen, 33, wurde abgewiesen. Diese hatte verlangt, dass der Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler, †11, erneut gegen ihn verhandelt werden soll, weil ihm im Jahr 2002 im Polizeiverhör Folter angedroht worden war, um eine Aussage über den Aufenthaltsort des Jungen zu erzwingen.

Gäfgken hatte das als Verletzung seiner Grundrecht angeprangert, doch eine entsprechende Beschwerde scheiterte nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht.

Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil am Montag in Straßburg.

Gäfgen hatte den kleinen Jakob aus Frankfurt im September 2002 ermordet. Drei Tage später wurde er nach der Lösegeldübergabe festgenommen und hatte der Polizei zunächst die Unwahrheit über sein Versteck für das Kind gesagt.

Die Ermittler gingen aber davon aus, dass Jakob noch lebte. Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies einen Kriminalhauptkommissar an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wirklichen Ort verraten würde. Danach erst sagte der Täter die Wahrheit, er habe den Jungen bereits getötet.

Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hatte aber keinen Erfolg. Danach legte er in Straßburg Beschwerde ein.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer hatte beantragt, Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und Verletzung des fairen Verfahrens zu verurteilen. Er berief sich auf Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Artikel vom 30. Juni 2008

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