Kusch und die Sterbehilfe – Politik erwägt neues Strafgesetz

Von Andre Bergmann

Kusch und die Sterbehilfe Politik erwägt neues StrafgesetzDie organisierte Sterbehilfe soll nicht mehr nur gesetzeswidrig sein sondern künftig unter Strafe gestellt werden. Das fordern führende Politiker aus mehreren Bundesländern und lassen damit eine erste Reaktion auf den jüngsten Fall von mutmaßlicher Sterbehilfe in Bayern vernehmen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf solle am kommenden Freitag im Bundesrat beschlossen werden, berichtet die “Berliner Zeitung”. Hinter dem Entwurf stünden Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, das Saarland und Hessen.

Demnach solle künftig gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden können.

“Der Tod darf nicht zu einem profanen Dienstleistungsangebot werden”, sagte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP). “Die Angst der Menschen, zu leiden, darf nicht von Dritten zur eigenen Gewinnmaximierung ausgenutzt werden.”

Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) betonte: “Die Würde des Menschen muss auch und gerade in existenziellen Situationen, insbesondere am Lebensende, uneingeschränkt gewahrt werden.”

Die öffentliche Diskussion um die Sterbehilfe war am Montag nach Bekanntwerden eines weiteren Falls erneut entbrannt. Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hatte nach eigenen Angaben am vorigen Wochenende bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Seine umstrittene “Selbsttötungsmaschine” sei dabei aber nicht zum Einsatz gekommen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, griff Kusch scharf an: “Es ist abscheulich und zutiefst empörend, wie hier ein selbstgefälliger Zyniker die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seine Geltungssucht zu befriedigen”, sagte Hoppe der “Bild”-Zeitung.

Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich empört. “Ich finde es unglaublich, dass ein ehemaliger Senator sich mit einem solchen Apparat öffentlich produziert.” Sie lehne dies “rundweg ab”. Der richtige Weg seien Hilfsangebote für sterbende Menschen. “Das ist zugleich ein wesentlicher Beitrag dazu, den Diskussionen um aktive Sterbehilfe, die wir strikt ablehnen, den Nährboden zu entziehen”, sagte Schmidt.

Kusch hatte am Montag in Hamburg mitgeteilt, dass er der 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet habe. Die Rentnerin, die nicht schwer krank gewesen sei, aber Angst vor einem Leben im Pflegeheim gehabt habe, sei am Samstag gestorben. Sie habe ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel eingenommen. Um den freien Willen der Frau für den “begleiteten Suizid” zu demonstrieren, zeigte Kusch auf Video aufgezeichnete Interviews mit der früheren Röntgenassistentin. Sowohl die Würzburger als auch die Hamburger Staatsanwaltschaft leiteten Ermittlungen ein.

Artikel vom 1. Juli 2008

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