Langjähriger Butler von Queen Mum als Kinderschänder entlarvt

Von Eleonore Matschge

Langjähriger Butler von Queen Mum als Kinderschänder entlarvt  FotoWas für ein Skandal. Jahrelang diente Paul Kidd, 55, am britischen Hof, hatte Zutritt zu den privaten Räumen der Queen und ihrer Familie, auch mit den Söhnen von Prinzessin Diana hatte er des öfteren Kontakt. Jetzt wurde bekannt: Er ist ein widerwärtiger Kinderschänder.

Wieviele Opfer es gibt, ist bislang unbekannt. Nur durch Zufall kam das grausige Geheimnis ans Licht.

Ein ehemaliges Opfer erkannte den höfischen Butler auf einem Bild und erstattete mutig Anzeige. Eine Lawine kommt ins Rollen.

Bei der Durchsuchung von Kidds Dreizimmerwohnung findet die Polizei auf seinem Computer 18 019 pornografische Kinderfotos. Die Dateien waren zum Teil verschlüsselt. Das Passwort lautete „Pickles“, der Name eines früheren Queen-Corgis.

Die Kripo stellte auch ein Video aus dem Jahr 2006 sicher, auf dem Kidd einen Jugendlichen missbraucht. Der heute 18-Jährige wurde ausfindig gemacht, wobei sich herausstellte, dass sich auch ein anderer Pädophiler, David Hobday (56), an ihm vergangen hatte. Ein drittes Opfer konnte ebenfalls identifiziert werden.

Kidd, der einen Sohn in Amerika hat, begann seine Welle der Sexverbrechen spätestens 1974, zwei Jahre vor seinem Eintritt in den Palastdienst. Möglicher Weise könne Kidd eine Schlüsselfigur zu einem ganzen Pädophilen-Ring sein.

Die britische Polizei steht erst am Anfang ihrer Ermittlungen.

Offenbar verführte der Kinderschänder seine Opfer mit Hilfe von signierten Fotos des Fußballclubs Manchester United und später mit seinen Verbindungen zu den Royals.

Andere Opfer suchte sich Kidd über kirchliche Einrichtungen, Amateurfunkerklubs und bei einem Krankenpflegerkurs. Ein Lockmittel waren signierte Fotos von Manchester-United-Fußballern. Gerne machte er sich wichtig, mit Geschichten aus seiner Arbeit.

Jetzt allerdings sitzt er hinter schwedischen Gardinen. Vor Gericht gestand er die angeklagten Taten ein. Jetzt wartet Kidd auf sein Strafmaß, es könnte bis zu 14 Jahre Haft bedeuten.

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Artikel vom 9. Oktober 2008

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