Lebenslange Haft für Ehrenmord am Flughafen

Von Irina Heidkamp

Lebenslänglich muss der Verbrecher in den KnastMit lebenslänglicher Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilten die Richter des Landgerichts Stuttgart am Montag einen 32jährigen Moslem aus dem Kosovo für seinen heimtückischen Mord an seiner Ex-Ehefrau vor rund 9 Monaten. Er lauerte ihr auf, als sie am Stuttgarter Flughafen für einen Flug zu ihren Kindenr einchecken wollte und richtet sie mit unzähligen Schüssen hin.

Dem Mord, den die Richter als sogenannten „Ehrenmord“ einstuften, ging die Scheidung der jungen Frau von ihrem Mann und ein zäher Sorgerechtsstreit voraus. Die Frau hatte schließlich vor Gericht erstreiten können, dass sie ein Besuchsrecht für ihre Kinder erhalten. Man hatte sie noch gewarnt, doch sie bestand darauf zu ihren Kindern fliegen zu wollen. Bei der Scheidung im Kosovo war zunächst dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden.

Das Landgericht befand den Ehemann nun des heimtückischen Mordes für schuldig. Der Angeklagte habe seiner früheren Frau „jegliches Lebensrecht abgesprochen“, weil sie ihn „in seiner Ehre angegriffen“ habe, sagte der Vorsitzende Richter. Nach Darstellung des Gerichts hatte das Verbrechen den Charakter einer „Hinrichtung“.

Der aus dem Kosovo stammende Mann hatte die Tat im Prozess gestanden, jedoch bestritten, dass es sich um einen geplanten Mord gehandelt habe. Er hatte seine 25-jährige Ex-Frau Ende März 2007 in einer Abfertigungshalle des Flughafens vor den Augen zahlreicher Menschen mit mehreren Schüssen aus einer Pistole niedergestreckt. Anschließend spuckte er noch auf die Sterbende, bevor er flüchtete. Er wurde später in einem Parkhaus des Flughafens festgenommen.

Während der muslimische Angeklagte behauptete, er habe nur mit seiner Frau reden wollen und sie dann im Affekt erschossen, ging das Gericht von einer gezielten Tat aus. „Er wollte aller Welt beweisen, dass er einen Angriff auf seine Ehre mit dem Tode bestraft“, sagte der Richter. Die Frau habe die eheliche Wohnung verlassen, ihren Mann wegen Gewalttaten gegen sie angezeigt und als Mutter vor Gericht ein Umgangsrecht erstritten. Vor diesem Hintergrund habe sich der Angeklagte „zum Richter über ihr Leben aufgeschwungen“.

Die 25-Jährige war vor ihrem Mann in ein Frauenhaus geflohen. Er soll sie während der Ehe wiederholt verprügelt und vergewaltigt haben. Die Kinder nahm sie damals aus Angst vor der Familie ihres Mannes nicht mit. Der 32-Jährige brachte die Töchter schließlich zu seinem Bruder in den Kosovo, wo sie bis heute leben.

Am Flughafen hatte die 25-Jährige noch einen Polizisten angesprochen, als sie ihren Ex-Mann dort erblickte. Nach Darstellung des Gerichts lehnte sie letztlich aber die ihr angebotene Hilfe ab, weil sie sich inmitten der Menschenmenge sicher fühlte. Beim Check-in war der 32-Jährige an sie herangetreten und hatte ohne sichtbare Regung den Inhalt seines ganzen Magazins auf sie abgefeuert. Schon der erste Schuss war tödlich.

Die Richter sprachen von einer „verachtenswerten“ Tat und ordneten das Verbrechen „auf der niedrigsten Stufe“ ein. Beim Angeklagten stellten sie eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach frühestens 15 Jahren als unwahrscheinlich. Weil bei der Schießerei auch ein Unbeteiligter eine Beinverletzung erlitten hatte, wurde der Angeklagte neben Mordes auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

DCRS ONLINE meint: Hoffentlich wirkt das für Nachahmer als Abschreckung !

Artikel vom 10. Dezember 2007

Hinterlasse eine Antwort