Lesbe erhält Schmerzensgeld für verweigerten Hundekauf

Von Louis Richter

Eine schwedische Lesbe wollte für sich und ihre Lebensgefährtin einen Hund kaufen, doch schon am Telefon wurde sie von einer rigorosen Züchterin, offenbar wegen ihrer sexuellen Orientierung, abgewiesen.

Die Züchterin hielt ein rein weibliches Paar für die Hundehaltung ungeeignet.

Wie die schwedische Zeitung „Aftonbladet“ berichtet, hat das Stockholmer Oberlandesgericht die Züchterin aus Värmdö östlich der Hauptstadt zur Zahlung von 20.000 Kronen (2100 Euro) an die Frau verurteilt.

Diese wollte einen per Inserat angebotenen, jungen Hund kaufen. Als der Züchterin bei dem Telefonat klar wurde, dass die potenzielle Käuferin mit einer Frau zusammenlebt, verweigerte sie den Verkauf.

Die Abgewiesene zeigte die Züchterin beim schwedischen “Ombudsmann gegen sexuell bedingte Diskriminierung” an, der den Fall vor Gericht brachte.

Das Oberlandesgericht bestätigte ein Urteil aus erster Instanz. Antidiskriminierungs-Ombudsmann Hans Ytterberg begrüßte das Urteil wegen der “erniedrigenden Weise, in der die Züchterin die klagende Frau abgewiesen hat.”

DCRS ONLINE meint: Was hat Hundehaltung wohl mit der sexuellen Orientierung zu tun ?! Tatsächlich sehr fragwürdig.

Artikel vom 13. Februar 2008

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