Mediziner kämpft für das Recht Waffen im Dienst tragen zu dürfen
Bei seiner Arbeit und vor allem bei nächtlichen Hausbesuchen fühlt sich ein Arzt aus dem nordrhien- westfälischen Soest nicht mehr sicher. Schon öfter sei er bedroht worden, auch mit Schusswaffen. Der Arzt, der privat einen Jagdschein besitzt will nun bei nächtlichen Einsätzen eine geladene Waffe tragen dürfen.
Weil die Kreispolizei dem Jäger das Tragen seiner Waffe außerhalb seines Grundstückes nicht erlaubt hatte, zog der 40-Jährige nun vor das Arnsberger Verwaltungsgericht. Dort berichtete er von zahlreichen Situationen, in denen er in der Praxis und bei nächtlichen Einsätzen an sozialen Brennpunkten von Patienten bedroht worden war und der Richter zeigte für die Ausführungen des Allgemeinmediziners durchaus Verstädnis.
Das Gericht zeigte Verständnis für den Arzt. “Der Kläger ist durchaus mehr gefährdet als “Lieschen Müller oder sonstwer”, stimmte der Vorsitzende Richter zu. Allerdings müsse geprüft werden, ob die vorgetragenen Sachverhalte die Ausnahme-Regelung zum Mitführen der Waffe nach Paragraf 19 des Waffengesetzes rechtfertigen.
In vier Wochen will das Gericht über den Fall entscheiden.
Die Behörden hatte argumentiert, es reiche, wenn der Mediziner Pfefferspray oder Reizgas bei sich führe, um sich im Ernstfall zu schützen. Der Allgemeinmediziner legte jedoch dar, dass diese Mittel nach Drogen- oder Alkoholkonsum zum Teil erst verzögert wirken würden.
Er sei in seiner Praxis schon mit einer Schusswaffe bedroht worden. „Wenn Patienten nicht bekommen, was sie wollen, kann die Situation eskalieren”, sagte er. Das sei keine Seltenheit. Vor allem der oftmals nicht abendländisch geprägte Kulturhintergrund spiele hier eine Rolle.
Nicht nur Drogenabhängige oder psychisch Kranke sind für den Mediziner eine potenzielle Gefahr. Mehrfach sei er auch schon bei Hausbesuchen bedroht worden.
Einmal sei ein Angehöriger einer Patientin mit einem Samurai-Schwert auf ihn losgegangen, um die Behandlung zu verhindern, berichtete der Arzt, der als Jäger zwar Waffen besitzt, diese bislang aber nicht mitführen darf. Noch habe er zum Glück immer deeskalierend auf die Bedrohungen reagieren können und Schlimmeres vermeiden können. Doch das könne für die Zukunft nicht garantiert werden. Als Arzt wolle er zwar vor allem anderen Menschen helfen und Leben retten, aber nicht sein Eigenes ständig in Gefahr bringen müssen. (Aktenzeichen: 14K 50/06)
DCRS ONLINE meint: So weit ist es in Deutschland schon gekommen, dass Ärzte bei der Ausübung ihres Heil bringenden Berufes um ihr Leben fürchten müssen.





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