Österreicher lenken ein – keine Strafen für EM-Fähnchen
Groß war die Aufregung über die Meldung, dass während der Fußball-Europameisterschaft in Österreich das Anbringen von Fähnchen an Pkws mit Geldbußen belegt und verboten werde. Jetzt hat Österreich eine Außnahmeregelung für die EM-Zeit geschaffen. Verkehrsminister Werner Faymann beendete am Montag die Diskussion und betonte, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen für die Zeit vor und während der EURO nicht gestraft werde.
Innenminister Günther Platter begrüßte den Erlass: “Die EURO soll ein Fest für Österreich sein. Es wäre völlig absurd, dass österreichische Fans, die eine Fahne im Fahrzeug angebracht haben, von der Polizei bestraft werden”, so Platter.
Im EURO-Erlass des Innenministeriums wurde die Angelegenheit nun so geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei “Gefahr im Verzug” passieren soll.
Fünf Personen im Kofferraum herumkutschieren, die eine Drei-Meter-Fahne schwenken, wie es während der WM praktiziert wurde, dürfte also schon bestraft werden. Gefährlich ist es allemal.
“Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen”, betonte auch Faymann. “Der Paragraf dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern.
Hintergrund der Debatte: Der Gesetzgeber unterscheidet im Kraftfahrgesetz zwischen offiziellen Flaggen mit Staatswappen und anderen Fahnen mit Aufschriften, zum Beispiel von Fußballclubs. Wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erläuterte, sind eigentlich Fahnen am Fahrzeug nur dann zulässig, sofern sie keine Staatswappen zeigen oder die Verkehrssicherheit gefährden. Laut Kraftfahrgesetz Paragraf 54 dürfen Flaggen oder Wimpel der Republik Österreich nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter angebracht werden und keinesfalls auf einem Privatauto.





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