Online-Durchsuchungen – Das Private stirbt scheibchenweise

Von Jette Petersen

Online Durchsuchungen Das Private stirbt scheibchenweiseAm Dienstag sah es noch so aus als ob sich SPD und Union nun endlich auf das zweifelhafte Gesetz zur Online-Durchsuchung geeinigt hätten. Die SPD konnte durchsetzen, dass Polizisten keine Erlaubnis erhalten in die Wohnung von Verdächtigen einzudringen, um deren Computer mit einer Überwachungssoftware auszustatten.

Nun scheinen aber neue Zweifel in der SPD aufzukeimen. Innen-Experte Klaus-Uwe Benneter erklärte gegenüber der „Berliner Zeitung“:

“Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor.”

Nicht zuletzt müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Gesetz richtig angewandt wird.

Die Union forderte den Koalitionspartner unterdessen auf seine Blockadehaltung nun endlich einzustellen und die Zustimmung nicht weiter zu verweigern. Unions-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Bosbach: “Wenn sich die SPD jetzt immer noch sträubt, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen. Dafür hätte niemand mehr Verständnis”

Die Union sei der SPD schließlich sehr entgegen gekommen. Auf Drängen der SPD hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf verzichtet, Polizisten den Zutritt zu Wohnungen von Verdächtigen zu erlauben, um auf deren Computern Überwachungs-Software zu installieren. Die Online-Durchsuchung werde damit aber auch “nicht zum stumpfen Schwert”, sagte Bosbach.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte ein Sprecher Schäubles. Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Noch im Februar hatten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Schäuble über Details des BKA-Gesetzes gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt.

Die Opposition bleibt unterdessen bei ihrer scharfen Anti-Stellung. “Meine Befürchtung war schon immer, dass sich der Widerstand der SPD gegen die heimliche Online-Durchsuchung in Schall und Rauch auflösen wird”, sagte FDP- Fraktionsvize Max Stadler der “Berliner Zeitung”.

“Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss. Wir bleiben sehr skeptisch.”

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sagte der ARD: “Unser Privates stirbt ganz offensichtlich scheibchenweise.”

Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, sagte der “Berliner Zeitung”, nur weil das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, “heißt das noch lange nicht, dass man es man auch machen muss”.

Dagegen hält Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die nun gefundene Regelung für nicht weitgehend genug. Sie erklärte in München: “Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein.” Wenn nötig müsse dies mit Genehmigung eines Richters möglich sein. “Hier wird man nachbessern müssen.”

Artikel vom 16. April 2008

Eine Antwort zu “Online-Durchsuchungen – Das Private stirbt scheibchenweise”

  1. Hans meint:

    Wozu noch sich die Mühe machen, in die Wohnung einzubrechen und Wanzen anzubringen, wenn es Online viel einfacher geht?

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