Pfusch - Schönheitschirurg muss vier Jahre in Haft

Von Irina Heidkamp

Pfusch - Schönheitschirurg muss vier Jahre in Haft  FotoWeil ein französischer Schönheitschirurg offenbar grob fahrlässig seine Patienten regelmäßig in Lebensgefahr brachte und sie mutwillig entstellte, muss der 59jährige jetzt vier Jahre in Haft.

Das Strafgericht von Marseille sprach den 59-Jährigen schuldig, unter “vollkommener Geringschätzung” seiner Patienten “Hinterzimmer-Medizin” betrieben zu haben. Die 96 Nebenkläger machten den Mediziner für Infektionen und starke Schmerzen wegen unzureichender Narkose verantwortlich; einige warfen ihm gar “Folter” vor.

Der Mediziner wies jegliche Vorwürfe von sich und zeigte auch nach dem Urteilsspruch keine Einsicht. Er bezeichnete sich vielmehr als einer der „größten Schönheitschirurgen der Welt“.

Bei der Verkündigung des Urteils selbst war der Mediziner nicht anwesend. Er flüchtete während des laufenden Prozesses nach Spanien. Dort muss er nun auf seine Auslieferung warten.

Laut Anklage hatte er zwischen 2000 und 2004 ohne Zulassung für seine Klinik unter widrigsten medizinischen und hygienischen Umständen schönheitschirurgische Eingriffe an Frauen und Männern vorgenommen. Vielfach mussten andere Ärzte nachoperieren. Eine Patientin klagte, weil ihr ein Brustimplantat durch einen Eingriff unter den Arm gerutscht war.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit vier Jahren Gefängnis die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Ein Jahr sprach das Gericht nun zur Bewährung aus. Seine Opfer muss der Mann entschädigen, bereits im Januar 2007 wurde er endgültig aus dem französischen Ärzteverzeichnis gestrichen.

Artikel vom 9. September 2008

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