Prozess gegen Marco W.: Charlotte sagt: „Er hat mich gegen meinen Willen vergewaltigt.“

Von Irina Heidkamp

Muss Marco vielleicht mehrere Jahre im Türken-Knast schmoren ?Seit Ostern sitzt der deutsche Realschüler Marco W (17) in Antalya in türkischer Haft. Ihm wird vorgeworfen während seines Urlaubs die 13jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Am Freitag wird der Prozess gegen den Schüler in der türkischen Hauptstadt fortgesetzt.

Zwischenzeitlich, so will die Bild-Zeitung erfahren haben, hat die 13jährige Charlotte, die vom türkischen Gericht geforderte Aussage vor einem britischen Gericht abgelegt. Sie soll dort zu Protokoll gegeben haben „Ich ziehe meine Anzeige nicht zurück. Er hat mich gegen meinen Willen vergewaltigt. Ich will, dass er hart bestraft wird.“

Das sind keine guten Anzeichen für den 17jährigen Schüler, der eigentlich im Frühsommer seinen Realschulabschluss ablegen hätte sollen. Anwälte des Schülers hatten bislang vergebens versucht den Schüler in ein deutsches Gefängnis zu überführen oder ihn aus der Untersuchungshaft zu holen.

Marcos Anwalt, Michael Nagel, reagiert jedoch gelassen auf die Nachricht der Aussage von Charlotte.

„Ich hatte eigentlich nie etwas anderes erwartet. Da steht ganz klar die Mutter im Hintergrund“ erklärte der Rechtsanwalt. Für die Verhandlung am Freitag sei die Aussage ohnehin nicht relevant, weil sie dem türkischen Gericht noch nicht vorliegen werde. Man wolle die geplante Verteidigungsstrategie nicht mehr abändern.

„Das ist nur ein Schachzug der Nebenklage, dem wir uns entschieden entgegen stellen werden“ so Nagel.

Man wolle am Freitag erneut die Haftentlassung des Schülers voran treiben. Marco W. habe nun bereits eine Untersuchungshaft von mehr als fünf Monaten hinter sich. Eine derart lange

Am 12. April 2007 erstatteten die Eltern der angebliche geschädigten Charlotte Anzeige gegen den Schüler. Marco hatte im Folgenden zugegeben mit dem Mädchen geflirtet und geschmust zu haben. Charlotte habe sich ihm gegenüber aber als 15jährige ausgegeben. Die Geschädigte hingegen hatte bislang behauptet, er habe sie sexuell bedrängt, während sie schlief. Von einer Vergewaltigung war bislang nicht die Rede. Auch ein Mediziner bestätigte, dass die Genitalien des Mädchens zwar gereizt, aber nicht beschädigt worden seien. Von einer Penetration könne keine Rede sein.

DCRS meint: Wer lügt hier denn nun ?!

Artikel vom 28. September 2007

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