Prozess gegen Marco W.: Glaubwürdigkeitsgutachten könnte seine Unschuld beweisen

Von Irina Heidkamp

Marco W. - Offenbar hilft ihm nur noch ein Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers in Frage stelltDer 17jährige Schüler Marco W. sitzt seit über fünf Monaten in türkischer Haft in Antalyal. Ihm wird vorgeworfen die 13jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht, schlimmstenfalls sogar vergewaltigt zu haben.

Der Schüler bestreitet die Vorwürfe vehement. Es habe sich lediglich um eine harmlose Urlaubs- Flirterei gehandelt, wie sie jeder Teenager einmal erlebt. Er habe das Mädchen geküsst und mit ihm geflirtet. Die Initiative zu den Zärlichkeiten sei aber von Charlotte ausgegangen, die sich zudem als 15jährige ausgegeben hatte.

Doch vor Gericht will man ihm dies nicht so recht glauben. Der Schüler leidet. Der Aufenthalt im türkischen Untersuchungsgefängnis hat deutliche Spuren bei dem Schüler hinterlassen, der eigentlich im Frühsommer seinen Realschulabschluss hätte machen sollen.

Mehrere Male wurde der Prozess immer wieder vertagt. So auch an diesem Freitag, weil das Gericht noch weitere Beweise abwarten will, darunter eine Aussage Charlottes, die den Schüler erneut schwer belasten soll.

Charlotte soll bei ihrer Befragung vor rund fünf Monaten in der Türkei ausgesagt haben „Von Vergewaltigung ist nicht die Rede. Ein Geschlechtsverkehr fand nicht statt. Aber dieser Vorfall ereignete sich ohne meine Zustimmung.“ Ein Mediziner bestätigte, dass die Genitalien der Britin zwar gereizt worden seien, dass aber keine Penetration statt gefunden habe.

Nun soll sich die Britin vor einem Gericht ganz anders geäußert haben. Sie wirft Marco nun Vergewaltigung vor, besteht darauf, dass er hart bestraft wird, weil er sie gegen ihren Willen nahm.

Alles Lüge ?!

Noch ist die gerichtliche Aussage von Charlotte noch nicht beim türkischen Gericht eingetroffen, doch sollte dieses den Worten Glauben schenken, ist eine Verurteilung des Schülers aus Uelzen sehr wahrscheinlich. Es drohen ihm dann bis zu 15 Jahre Haft wegen Vergewaltigung.

Wird der Schüler zu einer Haftstrafe verurteilt, ist es sehr wahrscheinlich, dass er nur ein Jahr davon in der Türkei absitzen muss und dann in sein Heimatland abgeschoben wird. In Deutschland würde die Haftstrafe aller Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt werden.

Einzige Chance einem derartigen Horrorszenario zu entgehen, ist die Entkräftigung des Aussage von Charlotte. Marco`s Anwalt, Michael Nagel, der zusammen mit türkischen Kollegen vor Ort den Schüler verteidigt, glaubt an die Unschuld seines Mandanten, macht die Mutter des britischen Mädchens für die ungeheuerliche Aussage verantwortlich und will diese nun anfechten. Charlotte soll von Psychologen auf ihre Glaubwürdigkeit geprüft werden. Sollte sich herausstellen, dass die streng gläubige Mutter hinter den Aussagen des Mädchens steckt, dürfte Marco in Freiheit entlassen werden.

Doch hiergegen wehrt sich der Anwalt der 13jährigen Britin. Seine Mandantin müsse geschont werden. Sie befindet sich auf Grund der Vorfälle in Behandlung. Eine Anreise des Mädchens vor ein türkisches Gericht sei auf Grund des Medienrummels schädlich und daher nicht zu erwarten.

DCRS meint: Wenn der Junge unschuldig im Knast sitzt, wer trägt die Verantwortung für die Schäden in seinem Leben?! Kann man das überhaupt wieder gut machen ? Ist sich die Mutter von Charlotte ihrer Verantwortung für diesen Jungen bewusst?

Artikel vom 29. September 2007

Hinterlasse eine Antwort