Prozess um toten Kevin: 13 Jahre Haft gefordert

Von Bianca Wollert

Prozess um toten Kevin 13 Jahre Haft gefordertDie Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den grausamen Tod des kleinen Kevin aus Bremen 13 Jahre Haft für den angeklagten Ziehvater des Jungen gefordert.

Nur weil eine verminderte Schuldfähigkeit des Drogensüchtigen zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen ist, plädierte der Staatsanwalt nicht auf lebenslange Haft.

Der 43-jährige Ziehvater muss sich seit Oktober vergangenen Jahres vor dem Landgericht Bremen wegen Totschlags verantworten, nachdem die Leiche von Kevin im Oktober 2006 mit rund zwei Dutzend Knochenbrüchen im Kühlschrank des Mannes entdeckt worden war.

Artikel vom 20. Mai 2008

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