Prozess vertagt – Marco W. in anderes Gefängnis verlagert
Was für eine Farce ! Der 17jährige, deutsche Schüler Marco W. (17) muss auch nach dem Verhandlungstag am Dienstag weiterhin in Haft bleiben. Wieder lag dem Gericht die Aussage des angeblichen Opfers Charlotte nicht vor, wieder wurde der Prozess auf Grund dieses Umstandes vertagt. Diesmal auf den 14. Dezember. Das ist dann schon der 8. Prozesstermin in mehr als 7 Monaten Untersuchungshaft.
Am Morgen hatte es noch so ausgesehen, dass in der nicht öffentlichen Verhandlung die Aussage von Charlotte zur Sprache kommen würde, die endlich etwas Licht in die mysteriöse Angelegenheit bringen könnte. Doch die schriftliche Aussage der in England vernommenen Charlotte liegt immer noch nicht vor, das bestätigte Charlottes Anwalt Ömer Aycan.
Zudem wurde Marco nun in ein anderes Gefängnis verlegt, bestätigten Justizkreise. Seine Anwälte wollten dies zunächst nicht kommentieren, klar ist aber jedenfalls, dass er dort hinsichtlich sozialer Verbindungen ganz von vorne anfangen muss. Seine Mutter hatte in der Vergangenheit berichtet, dass sich Marco mit einem Mithäftling angefreundet hatte, mit diesem Türkisch lerne und jeden Tag mit Wasserflaschen Hantel- Training absolviere. Das fällt nun alles weg.
Der 17jährige hatte sich auf diese Weise einen Tagesablauf zurechtgelegt, der ihm half die Zeit zu überstehen. Nun scheint es sehr wahrscheinlich, dass der Junge auch das christliche Weihnachtsfest im türkischen Knast verbringen muss.
Wegen der langen Untersuchungshaft hatten Marcos Anwälte eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Diese war aber zunächst auf Eis gelegt worden, weil die Anwälte die heutige Verhandlung abwarten wollten. Nun ist diese erneut ergebnislos verstrichen.
Unterdessen verlangt der Trierer Strafrechtler Hans-Heiner Kühne, der das türkische Außenministerium in Menschenrechtsfragen berät, eine Entscheidung des Gerichts binnen der kommenden Wochen.
Das Gericht müsse sich energisch darum bemühen, über eine richterliche Vernehmung oder eine Videoschaltung zu einer verwertbaren Aussage der jungen Engländerin Charlotte zu kommen, sagte Kühne dem Deutschlandradio Kultur. Falls das nicht innerhalb der kommenden fünf Wochen geschehe, bewege sich das Gericht außerhalb des Rahmens, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesteckt habe. … und die Anwälte des 17jährigen hätten dann eine Chance über den Europäischen Gerichtshof gegen die Türkei vorzugehen.
Vor allem in Hinsicht auf den angestrebten Eintritt in die Europäische Union dürfte dies nicht besonders zuträglich sein.
DCRS ONLINE meint: Was für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! Ohne handfeste Beweise einen Menschen ruinieren !





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