Prügel-Prinz Ernst August verklagt seinen eigenen Anwalt

Von Irina Heidkamp

Prügel Prinz Ernst August verklagt seinen eigenen AnwaltDas Image eines Trinkers gefällt Prinz Ernst August von Hannover gar nicht. Jetzt will er seinen guten Ruf retten und verklagt deshalb seinen eigenen (Ex-) Anwalt. Dieser hatte erwirkt, dass der Prinz wegen einer Prügelattacke auf einen Hotelier in zweiter Instanz nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Allerdings erklärte er hierzu, der Prinz könnte bei der Tat bereits angetrunken gewesen sein.

Das ist dem Prinz offenbar übel aufgestoßen. Jetzt hat er ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Seine Frau Caroline von Monaco soll für ihn aussagen. Ernst-August glaubt, er könne auf diese Weise die Justiz überzeugen, dass er dem Hotelier nur zwei Ohrfeigen verpasst und nicht mit einem Schlagring auf ihn einprügelte. Der Vorwurf der gefährlichen Körpverletzung soll damit ausgeräumt werden.

In einem Zivilverfahren fordert der Prinz außerdem von seinem Ex-Anwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Rufschädigung, immerhin ganze 250000 Euro.

Anwalt Heidemeier sieht dem Zivilverfahren gelassen entgegen: „Der Prinz muss einsehen, dass er von mir erfolgreich verteidigt worden ist!“

DCRS ONLINE meint: Fällt den Promis nichts besseres ein ?! Oder macht dem Prinzen das Prozessieren so viel Spass?!

Artikel vom 15. April 2008

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