Rauchverbot in kleinen Kneipen außer Kraft gesetzt

Von Christian Dieter Matuschek

Raucher im Bundesland Rheinland-Pfalz können vorerst einmal einen kräftigen Zug an der Kippe nehmen. Das Rauchverbot wurde vorerst gerichtlich ausgesetzt, zumindest in kleinen Ein-Raum-Kneipen, die vom Besitzer selbst und ohne weiteres Personal geführt werden.

Per Eilentscheidung hat das Verfassungsgericht in Koblenz als erstes deutsches Gericht das Rauchverbot gekippt!

Das gesetzliche Rauchverbot wird für „inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte“ ausgesetzt, heißt es in der einstweiligen Anordnung. Fünf Gastronomen und ein Raucher hatten Beschwerde gegen das Rauchverbot eingereicht.

Die Kneipenwirte hatten geklagt, sie seien in ihrer Existenz bedroht. Denn ein abgetrenntes Zimmer für Raucher könnten sie in ihren Kneipen nicht zur Verfügung stellen.

Das Gericht gab den Wirten recht! Jetzt gilt eine Schonfrist, bis die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt ist.

Die Gaststätten müssen jetzt am Eingang deutlich sichtbar auf ihre Raucherlaubnis hinweisen.

Die übrigen Vorschriften des neuen Nichtraucherschutzgesetzes sollen aber wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten.

Die Bayern können mit dieser Argumentation allerdings nicht vor Gericht ziehen. In Bayern darf nämlich auch nicht in separaten Raucherzimmern geraucht werden. Die Bayern haben das strengste Rauchverbot in ganz Deutschland. Sogar auf dem Oktoberfest ist das Rauchen in Bierzelten ab sofort verboten.

DCRS meint: Die weitere Entwicklung des Rauchverbots dürfte noch so manche Überraschung bieten.

Artikel vom 12. Februar 2008

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