Rauchverbot in Schleswig-Holstein außer Kraft gesetzt

Von Louis Richter

Rauchverbot in Schleswig Holstein außer Kraft gesetztEckkneipen in Schleswig-Holstein können aufatmen. Das Rauchverbot wurde mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres außer Kraft gesetzt, zumindest für Eckkneipen ohne Angestellte.

Das seit Januar geltende Rauchverbot in der Gastronomie ist dort nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Allerdings dürfen Ein-Raum-Kneipen keine Angestellten haben, die ausschenken oder servieren und damit dauerhaft während der Arbeit dem Zigarettenrauch ausgesetzt wären.

Ausschlaggebend sei hier, dass sich ein Angestellter dem Rauch nicht entziehen könne, im Gegensatz zu einem Gast, der die Kneipe jederzeit verlassen kann.

DCRS ONLINE meint: Das dürfte für viele Kneipen-Besitzer eine vernünftige Entscheidung sein.

Artikel vom 23. April 2008

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