Rauchverbot jetzt auch in Rheinland-Pfalz gescheitert
Laut Landesverfassung in Rheinland-Pfalz ist das Rauchverbot in Ein-Raum Kneipen nicht rechtsmäßig. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz entschied, dass das Rauchverbot in der Eckkneipe gegen die Landesverfassung verstößt und damit nicht ist. Die Betreiber von kleinen Kneipen mit getränkegeprägtem Angebot würden durch das Rauchverbot in unzumutbarer Weise belastet und benachteiligt.
Die Richter gaben damit mehreren Gastwirten Recht, die Verfassungsbeschwerden eingereicht hatten, weil sie sich in ihrer Existenz bedroht sahen. Grundsätzlich bleibt das Rauchen in Gaststätten verboten. Wie einige andere Bundesländer auch muss Rheinland-Pfalz aber sein Nichtraucherschutzgesetz neu regeln (Az.: VGH B 31/07, VGH B 2/08, VGH B3/08 und andere).
Die freie Berufsausübung von Betreibern von Ein-Raum-Kneipen und deren Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung werde durch das Gesetzt verletzt. Zudem büßten kleine Kneipen erheblich an Attraktivität ein. Die Betreiber könnten keinen separaten Raucherraum einrichten, obwohl viele Gäste Raucher seien. Daher sei mit “deutlichen, existenzgefährdenden” Umsatzrückgängen zu rechnen.
Rheinland-Pfalz muss das Nichtraucherschutzgesetz nun bis Ende 2009 neu regeln. Werde das Rauchen weiterhin in abgetrennten Nebenräumen erlaubt, komme für die getränkegeprägte Gastronomie in kleinen Ein-Raum-Gaststätten nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht, erklärten die Richter.
Am 30. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin gekippt. Danach hatten mehrere Bundesländer angekündigt, die Rauchverbote in kleinen Gaststätten aufzuheben oder zumindest nicht mehr durchsetzen zu wollen. Bemühungen für eine bundesweite Regelung zum Rauchverbot scheiterten bislang.





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