Rechtsanspruch auf Schulabschluss beschlossen

Von Louis Richter

Rechtsanspruch auf Schulabschluss beschlossen   FotoSchulabschlüsse verschenken wolle man nicht, aber jeder, vor allem aber Langzeitarbeitslose, soll die Chance zum Abschluss eines Schulabschlusses erhalten.

Damit hat die Bundesregierung den Streit um einen Rechtsanspruch von Schulabbrechern auf einen nachträglichen Schulabschluss beigelegt.

Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) und Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einigten sich auf ein Konzept, das beim Bildungsgipfel Ende Oktober mit den Ländern verabschiedet werden soll. Danach sollen schwache Schüler aus Problemfamilien oder Migrantenkinder zur Vermeidung eines vorzeitigen Schulabbruchs bereits ab der 7. Klasse mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gezielt gefördert werden können.

Zugleich sollen aber auch Langzeitarbeitslose ohne Abschluss eine nachträgliche Bildungschance mit Förderung der Bundesagentur erhalten.

Zuvor hatte sich das Kabinett mit dem jüngsten Bildungsbericht von Bunde und Ländern befasst. Demnach verlassen rund 80000 junge Menschen, oder 8 Prozent eines Jahrganges pro Jahr die Schule ohne Abschluss.

Dies sind knapp acht Prozent eines Altersjahrganges. Wer keinen Schulabschluss hat, ist besonders häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.

Schavan verwies auch auf Zusagen der Länder, die Zahl der Abbrecher künftig zu halbieren. Wichtig sei, von vorneherein einen Schulabbruch zu vermeiden. Kann ein Arbeitsloser ohne Abschluss nicht vermittelt werden, soll er ein Bildungsangebot erhalten. Dafür wird bei der Agentur eine spezielle Abteilung eingerichtet.

Der Sprecher von Scholz sagte: “Es ist gut, dass es diese Einigung gibt und wichtig für die vielen Langzeitarbeitslosen, denen damit eine zweite Chance ermöglicht werden kann.”

Artikel vom 4. September 2008

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