Rechtsanwalt Jasper Graf von Schlieffen will Berichterstattung über Pädophile verbieten
In der letzten Septemberwoche ist der Staatsanwaltschaft Bonn ein gewaltiger Schlag gegen die Pädophilen-Szene im Internet gelungen. 4000 Nutzerdaten einer einschlägigen Seite wurden sichergestellt, darunter befanden sich auch die Daten von 500 deutschen Nutzern.
Wie sich herausstellte, zählten zwei hochrangige Kinderärzte zu den Nutzern der Internetseite für Pädophile. DCRS ONLINE berichtete unter dem Titel „Kinderarzt unter Nutzern von Kinderpornoseite“ ausführlich darüber.
Jetzt will Jasper Graf von Schlieffen DCRS ONLINE die Berichterstattung über die mutmaßlichen Pädophilen verbieten und schickte eine Abmahnung.
Eine Abmahnung, die für DCRS ONLINE nicht nur auf Grund ihres Sitzes in den USA keinerlei Wirkung hat, sondern die neben erheblicher juristischer Fehler (laut deutschem Recht) auch moralisch gewaltige Bedenken aufweist:
Jasper Graf von Schlieffen will es untersagen, dass eine Berichterstattung über den Kinderarzt Dr. med Eberhard B. aus Angermünde stattfindet und damit unter anderem öffentlicht wird, dass “der feine Herr Doktor” massenweise Kinderpornos auf seinem Laptop gespeichert hatte und diese von der Polizei gefunden wurden. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Chefarzt einer Klinik.
Nun mag man sich zum einen Teil darüber wundern, dass es immer wieder Berliner Rechtsanwaltskanzleien sind, die sich im Meinungsdiktat und in der Zensur versuchen, so gibt es aber dennoch Fragen, die eigentlich noch viel wichtiger erscheinen.:
Warum ist Rechtsanwalt Graf von Schlieffen der Ansicht, dass es “eine Privatangelegenheit” seines Mandanten wäre, dass man auf dessen Computer Kinderpornos fand ? Wieso verletzt es nach Ansicht des Anwaltes “die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten”, wenn die Öffentlichkeit über dessen Sauereien informiert und damit auch gewarnt wird und, was ist mit den auf den Pornos abgebildeten Kindern ? Diese haben dann wohl folglich weder “Persönlichkeitsrechte” noch sonst irgendwelche !
Es sei zu erwähnen, dass laut US-Recht die Berichterstattung von DCRS ONLINE sogar noch weit unter der Grenze des Zulässigen liegt. Man wäre hier berechtigt, sogar noch viel detaillierter zu berichten.
Rechtsanwalt von Schlieffen, der ansonsten auch ganz offensichtlich gerne Angeklagte wegen Bildung terroristischer Vereinigungen, sprich Terroristen, verteidigt, weist aber eben nicht nur in diesen moralischen Fragen Defizite auf, sondern auch juristisch: Er übersendete zum Beispiel nicht -wie zwingend vorgeschrieben- eine Originalvollmacht bzw. überhaupt eine Vollmacht seines angeblichen Mandanten. In seinem Schreiben gab er lediglich an, die Interessen von Dr. Eberhard B. aus Angermünde zu vertreten. Es wurde noch nicht einmal versichert, dass hierzu eine Vollmacht vorliege. Der Mandant lässt sich zudem aus den vorliegenden Angaben nicht -wie vorgeschrieben- eindeutig identifizieren. Hierzu ist neben dem vollen Namen auch die Anschrift zu bezeichnen.
Auf telefonische Nachfrage, sagt von Schlieffen, es sei ein Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, Mandanten wie Dr. B. zu verteidigen.
DCRS ONLINE meint: Rechtsstaatlichkeit zu proklamieren ist einfach. Sie zu verstehen und auch anzuwenden, ganz offensichtlich jedoch nicht. Auch ein Rechtsanwalt sollte moralische Grundsätze haben. Ferner sollte ein Rechtsanwalt über ausreichende Sach- und Rechtskenntnis verfügen, bevor er wild um sich schlägt. Es ist daher grundsätzlich empfehlenswert, von Anwälten, die über Derartiges offenbar nicht verfügen, tunlichst Abstand zu nehmen.
Foto: Dr. med. Eberhard B.





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10. Oktober 2008 um 15:28
Solchen Anwälten wie diesen Jasper von Schlieffen sollte man die Anwaltslitzens
entziehen und in die Wüste jagen!
11. Oktober 2008 um 01:06
ein riesengrosses Kompliment an diese Redaktion!!!
endlich hat mal jemand den Mut, über solche unantastbare “Götter in Weiss” und solch perfide Vertuschungen zu schreiben. BRAVO!
Es sollten viel mehr Redaktionen in der Art in der ganzen Welt geben.
23. Oktober 2008 um 12:35
Könnt kotzen, wenn ich das lese. Wohne in der Kleinstadt, in der Dr. E. Bräter als Kinderarzt praktizierte, und meine Kinder waren auch stationär bei ihm, als sie erkrankten. Hat versucht, sich überall beliebt zu machen.
War früher auch beim dortigen DRK. Er hatte da auch ‘ne “tolle” Mitarbeiterin, die bei der Stasi war. Er soll als Zuträger tätig gewesen sein.
Seine Stasischlampe, Frau Sylvia Wendt, arbeitet jetzt als Leiterin der Beratungsstelle für Schwangere und Familien in Angermünde. Auch dort wurde er öfter gesehen. Vielleicht hat sie ja auch Mütter mit ihren Kindern in seine Klinik empfohlen…