Sexprozess gegen Krankenpfleger - Verteidiger legt Mandat nieder
Ein 60jähriger, ehemaliger Krankenpfleger muss sich vor dem Landgericht in Landshut wegen sexuellem Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen verantworten. Der Fall wird bereits in Berufung verhandelt, weil der beschuldigte Spanier ein Urteil vom Amtsgericht in Erding nicht akzeptieren wollte.
Dem 60jährigen Spanier, der seit 1990 in der Bezirksklinik Taufkirchen, im Isar- Amper- Klinikum als Krankenpfleger arbeitete, wird vorgeworfen, Patientinnen gegen orale und vaginale Sexdienste mit Medikamenten versorgt zu haben. Bislang beschuldigt der Angklagte alle Vorwürfe, woraufhin sein Anwalt nun das Mandat niederlegte. Er begründete diesen Schritt mit der Uneinsicht seines Mandanten.
Das Amtsgericht Erding hatte den 60jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, ohne Bewährung. Der ehemalige Krankenpfleger ging in Berufung, erklärt unbeirrt: „Ich bin unschuldig“.
Doch die Aussage der Kronzeugin, eine 53jährige Patientin des Taufkirchener Bezirkskrankenhauses, ist äußerst glaubwürdig. Das Opfer, sich während zwei Klinikaufenthalten von dem Spanier betreut wurde und dabei mindestens elf Mal zu Geschlechtsverkehr genötigt worden sein soll, hat seine Aussage von einem Gutachter prüfen lassen. Dieser bescheinigte der Frau uneingeschränkte Glaubwürdigkeit.
Die 53jährige Münchnerin hatte ausgesagt, dass sie sich zu Drogen- und Alkoholentzügen in der Klinik aufgehalten habe, sobald die Entzugserscheinungen unerträglich wurden und sie ihren körperlichen Bedürfnissen ausgeliefert war, nutzte der Plfeger wiederholt die hilflose Situation der Patientin aus und „verkaufte“ ihr gegen Geschlechtsverkehr Medikamente.
Der vorsitzende Richter der 5. Strafkammer am Landgericht in Landshut, Theo Ziegeler, bot dem Angeklagten eine mildere Strafe an, wenn er seine Berufung zurück ziehen würde, was einem Geständnis gleichkommen. Zwischenzeitlich war eine weiter Zeugin aufgetaucht, die Anzeige erstattet, allerdings wurde das Verfahren auf Grund der wagen Aussage der Frau eingestellt. Die Staatsanwaltschaft drohte jetzt das Verfahren neu aufzunehmen, wenn der Angeklagte keine Einsicht zeige.
Es half alles nichts, der Spanier zeigte sich weiter uneinsichtig, sagt „Ich bin unschuldig“.
Der Wahlverteidiger des Angeklagten zog aus dessen uneinscihtigkeit Konsequenzen und legte sein Mandat nieder. Der Prozess wurde vorerst ausgesetzt, bis der Angeklagte einen neuen Verteidiger bestellt hat. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltspflicht.
DCRS ONLINE meint: Was geht nur im Kopf von diesem Mann vor ?!





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