Skandal-Album der französischen First Lady Carla Bruni im Handel

Von Stefan Marx

Skandal-Album der französischen First Lady Carla Bruni im HandelSchon im Vorfeld hatte das neue Album der französischen Chansons-Sängerin Carla Bruni, heute Premier Dame von Frankreich und Gattin von Nicolas Sarkozy, für Aufregung gesorgt.

Ausschnitte aus den von ihr selbst geschriebenen Texten waren an die Öffentlichkeit gelangt. Doch offenbar noch zu wenig, um das gesamte Ausmaß des Skandals abzuschätzen. Angesichts der intimen Texte wird es so machem Franzosen die Schamesröte ins Gesicht treiben.

„Comme si de rien n’était“ („Als ob nichts gewesen wäre“) lautet der heuchlerische Titel, der ein Musikalbum zur Staatsaffäre macht. Songs über Drogen und intime Einblicke in das Leben der Frau des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy erregen die Gemüter. Kann eine „First Lady“ solche Lieder singen? Carla Bruni (39) macht es einfach.

„Ich gebe dir meinen Körper, meine Seele… ich bin dein. Du bist mein Gebieter, mein Liebling und meine Orgie“, singt Carla Bruni in ihrem Song „Ta Tienne“ („Ganz die Deine“).

Schon im Vorfeld hatte das Album und vor allem der Song „Tu es ma Came“, („Du bist meine Droge“) für internationale Turbulenzen gesorgt. Kolumbiens Außenminister Fernando Araújo zeigte sich entsetzt angesichts des Vergleiches zwischen einem Liebesrausch mit afghanischem Heroin und kolumbianischem Kokain.

So eine unmittelbare Verbindung zwischen seinem Land und Drogen war dem Politiker nicht genehm.

Die Texte der Songs hat Carla Bruni überwiegend selbst geschrieben, aufgenommen wurde das neue Album in den Labomatic-Studios (ganz in der Nähe des Champs-Elysées).

Entstanden ist eine Mischung aus melancholischen, aber auch verspielten Liedern. Carla Brunis rauchige, sanfte Stimme, begleitet von Gitarre oder Klavier – das klingt wohl nicht nur in den Ohren des französischen Präsidenten.

„Ich bin selbst gleichzeitig düster und verspielt. Ich habe die Freude der Verzweiflung“, sagt Carla Bruni über ihr neues Album.

Artikel vom 11. Juli 2008

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