Staatliche Trojaner auf privaten PCs - Was lassen wir uns eigentlich noch alles gefallen ?

Von Michael Engel

Das Innenministerium hatte jüngst geäußert, dass „ein Bedarf“ für Online-Durchsuchungen von privaten Computern bestünde und weiterhin, dass das BKA sich bereits „in die Lage“ versetzt hat, im Falle einer gerichtlichen Anordnung, dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt umsetzen zu können.

Womit man davon ausgehen darf, dass dieses Verfahren bereits angewendet wird, allen entgegengesetzten Beteuerungen zum Trotz.

Wie Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft bestätigen sind Firewalls und Antivirensoftware kein sicherer Schutz gegen die Spionage des Staates. Zu unsicher und lückenhaft seien die verfügbaren Produkte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich nun in die Diskussion eingeschaltet und unmissverständlich seine Abneigung gegen diese Ermittlungsmethode dargelegt. „Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind“, sagte er der Berliner Zeitung

DCRS ONLINE meint: Der Staat sollte sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind ?! Heißt das nun de facto, dass der Staat dieses Mittel explizit bereits anwendet – und dies ohne eine „gesetzliche Zuweisung“, sprich Legitimierung tut ?!

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), hatte ebenfalls die unbemerkte Durchsuchung von privaten Computer als einen beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre bezeichnet, diesen aber in Ausnahmefällen nicht ausgeschlossen.

DCRS ONLINE meint: Was ist denn nun der Ausnahmefall? Der verdächtige Serienmörder, der verdächtige Amokläufer, der verdächtige Sexualverbrecher, der verdächtige Kinderpornohändler, der verdächtige Raubkopierer, der verdächtige Steuersünder… der Normalbürger? Herr Hartenbach und Herr Schäuble streben doch bestimmt eine sehr allgemein gehaltene Formulierung des Gesetzestextes an, so dass dann im Einzelfall nach „Gutdünken“ entschieden werden kann, sprich ein Schutz der Privatsphäre der einzelnen Person ist vollkommen zu nichte gemacht. Private Fotos, Texte, Videos, Emails etc. können dann vom örtlichen Polizeimeister, von der Sozialkasse oder vom Finanzbeamten eingesehen und beim nächsten Stammtischtreffen zum Besten gegeben werden. Soweit muss es gar nicht kommen, es reicht schon, wenn die benannten Personen, den eigens zum Geburtstag des Liebsten gedrehten Strip der Ehefrau anschauen.

Herr Schaar legte weiterhin dar, dass eine Hausdurchsuchung in keiner Weise mit der unbemerkten Online-Durchsuchung eines Computers vergleichbar ist. Eine Hausdurchsuchung ist eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. „Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker.“ so Schaar wörtlich. Staatliche Stellen können so an persönliche Unterlagen gelangen. „Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre“, unterstrich Schaar.

DCRS ONLINE fragt: … persönliche Unterlagen wie z.B. der selbst gedrehte Strip der Ehefrau!

DCRS ONLINE meint: Wenn man einer Pflanze den geraden Wachstumsweg nach oben, bzw. Richtung Licht verbaut, ein Weg der eigentlich wünschenswert ist, — so verwächst sie sich krumm, schief, verkrüppelt, unschön. Wenn man einem Menschen vor lauter Vorschriften, Zwängen und Kontrolle keine Eigenverantwortung, keinen Raum und vor allem keine Eigeninitiative lässt, so wird auch er zur Verwachsung, weil er keine Chance hat! Siehe Gewaltverbrecher und Amokläufer !

Die hier angewandten Mechanismen verkriminalisieren grundsätzlich jeden Internetnutzer und erinnern an Methoden von Stasi etc.

Wann hört man endlich damit auf, dem Menschen sein Recht auf Datenschutz (im wahrsten Sinne des Wortes) sowie auf Privatsphäre vollkommen abzusprechen ? Wieso lässt man sich das als Bürger eigentlich gefallen ?

Die Würde des Menschen ist unantastbar, seine Wohnung, sein Telefonanschluss, und auch sein Computer sollten es auch bleiben, so lange nicht wirklich driftige Gründe eines ganz offensichtlichen Verbrechens, und dazu gehören sicherlich keine Steuerschulden) und Ähnliches vorliegen !

Artikel vom 19. Dezember 2006

2 Antworten zu “Staatliche Trojaner auf privaten PCs - Was lassen wir uns eigentlich noch alles gefallen ?”

  1. Raymond Sommerhalder meint:

    Der Staat sieht tatenlos zu wie Pedosexuelle in fernen Ländern Kinder auf schändliche Weise missbrauchen. Dabei missbraucht der Staat den Kindsmissbrauch zu eigenen ungesetzlichen Trojanerangriffen auf unschuldige Bürger.
    Empfehlung ab sofoert keinen Internet mehr mit staatlichen Stellen.
    Raymond

  2. Florian meint:

    Ich empfehle den gesammten Staatsapperat in einen Sack zu stecken und drauf zu knüppeln. Und die freigewordenens Plätze mit Menschen mit gesundem Menschenverstand zu besetzen.

    Wegen einigen wenigen muss der Rest bluten.
    Ich warte nur noch darauf, das sich einige Programmierer wehren und Gegenwehrmaßnahmen ergreifen. “Shadowrun” (RPG und Romanreihe) gibt hier eine Menge Beispiele.

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