Terrorhelfer soll nun sechseinhalb Jahr in den Knast

Von Stefan Marx

KnastSechseinhalb Jahre Haft, das ist laut dem Plädoyer der Bundesstaatsanwaltschaft eine ausreichende Strafe für einen Terrorhelfer, der maßgeblich daran beteiligt war, Anschläge vorzubereiten, die hunderte Menschen den Tod bringen sollten, die unsere Gesellschaft, unsere Werteordnung und unser Sicherheitsgefühl empfindlich stören sollten.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kieler Terrorhelfer Redouane E.H. hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert.

Die Anklagebehörde hält den 38-jährigen Deutsch-Marokkaner der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in sechs Fällen sowie der Gründung einer terroristischen Vereinigung für schuldig, wie Oberstaatsanwalt Matthias Krauß vor dem Oberlandesgericht Schleswig sagte.

Redouane E.H. habe sich als zuverlässiges Rädchen im Netzwerk des Terrorismus erwiesen und sei sich bewusst gewesen, welche Gefahren potenziell in seiner Unterstützungsleistung gelegen hätten, in dem er mögliche Selbstmordattentäter in den Irak geschleust und das dortige Al-Qaida-Netzwerk finanziell unterstützt habe.

Zwar sei die Bildung der eigenen terroristischen Vereinigung ohne Folgen geblieben, auch gebe es keine Anhaltspunkte für die Planung konkreter Taten. Die Vereinigung habe aber existiert, sagte Krauß.

Das während des Prozesses in Teilen abgelegte Geständnis sei nicht von Schuldanerkennung und Reue geprägt gewesen. Der Angeklagte habe sich nicht mal ansatzweise erkennbar kritisch mit den Praktiken von Al-Qaida und der Sinnlosigkeit eines gewalttätigen Dschihads auseinandergesetzt, betonte der Oberstaatsanwalt.

Während ihres gut fünfstündigen Schlussvortrags umrissen die Vertreter der Bundesanwaltschaft nochmals den Weg des Angeklagten bis zu seinen Straftaten.

Auslöser für seine Hinwendung zu den terroristischen Ideen von Al-Qaida-Chef Osama Bin Laden sei seine Orientierungslosigkeit nach dem Tod seines Bruders im Sommer 2003 gewesen.

Dies wertete Krauß zwar als strafmildernd. Redouane E.H. Sei jedoch zweifelsfrei als Gründungsmitglied einer eigenen terroristischen Vereinigung zu bewerten, habe sich selbst als deren Emir betrachtet und sei von den Mitgliedern als führender Kopf akzeptiert gewesen, so Krauß zum Hauptanklagepunkt.

Als Belege für die Zielstrebigkeit seines Handelns wertete die Anklagebehörde, dass der 38-Jährige einen Treueeid auf Bin Laden abgelegt und diesen auch seinen Gesinnungsgenossen abgenommen habe.

In einer selbst verfassten Agenda habe er konkrete Ziele und Vorgehensweisen einer gefährlichen Keimzelle formuliert und einen Arbeitsplan für den Einsatz als Dschihad-Kämpfer für Al-Qaida gegen die „westlichen Kreuzfahrer“ im Sudan aufgestellt.

Um in der Krisenregion Darfur als Kämpfer agieren zu können, habe er sich um ein Empfehlungsschreiben der Al-Qaida-Führung bemüht. Der Tatbestand der Gründung sei erfüllt, die Organisationsstruktur vorhanden und das Ziel festgelegt gewesen. Der Eid auf Bin Laden dokumentiere den verbindlichen Charakter der Gruppengründung.

Krauß sagte, die Teilnahme an umfänglichen Internet-Chats und der Kontakt zu geistigen Führern des internationalen Terrorismus hätten bei dem Angeklagten letztlich zur Selbstrekrutierung für den Dschihad geführt.

Dies belege das während der sechswöchigen Online-Überwachung im Juni und Juli 2006 gewonnene Datenmaterial.

So seien unter anderem 470 000 Dateien vorwiegend zu Chat-Gesprächen in arabischer Sprache erfasst worden, aus denen 136 000 Dateien gesichtet und übersetzt wurden. Diese Protokolle hätten als Hauptbeweismittel der Bundesanwaltschaft gedient.

Der Prozess wird am nächsten Mittwoch mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Einen Tag später soll dann das Urteil gesprochen werden.

DCRS ONLINE meint: Wenn er sich im Gefängnis einigermaßen anständig verhält ist er nach Zweidritteln der Zeit spätestens wieder auf freiem Fuß !

Artikel vom 17. Januar 2008

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