Todes-Eltern von Lea Sophie sollen 13 Jahre in Haft
Sie ließen ihre kleine, süße Tochter verhungern und verdursten, griffen nicht ein, als das Kind mit dem Tod kämpfte. Jetzt kämpften sie vor Gericht mit den Tränen. Am Landgericht in Schwerin forderte die Staatsanwaltschaft für die Eltern des toten Kindes 13 Jahre Haft, - wegen Mordes.
Da mussten die jungen Eltern erst einmal schlucken.
Doch die Darlegung der Staatsanwaltschaft offenbart noch einmal die grausame Gleichgültigkeit der jungen Erwachsenen.
Beide hätten den dramatischen Zustand des Kindes erkannt und dessen Tod billigend in Kauf genommen. Das sagte der Anklagevertreter in seinem Schlussvortrag vor dem Schweriner Landgericht.
Das Kind habe seit Ende September nicht mehr gegessen und sei zunehmend verwahrlost. Die Anklage sehe den Tatvorwurf Mord durch Unterlassen bestätigt. Eine Mitschuld des Jugendamtes, das trotz Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls nicht eingeschritten war, wurde von der Staatsanwaltschaft verneint.
Die Verteidigung von Lea-Sophies Mutter hingegen wies den Mordvorwurf zurück. Die Haft für die Mutter sollte auf maximal 8 Jahre begrenzt werden, da es sich nicht um Mord, sondern um Totschlag gehandelt habe. Die 24jährige Mutter habe erst sehr spät den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter erkannt und aus Scham und Angst, die Kinder zu verlieren, keine Hilfe angenommen.
Lea-Sophie war im November 2007 nach wochenlanger Vernachlässigung gestorben, kurz nachdem sie mit schwersten Mangelerscheinungen und Liegegeschwüren am Körper von Notarzt in eine Klinik eingeliefert worden war. Auch die Verteidiger sollen heute plädieren. Das Urteil ist für kommende Woche geplant.
Die Eltern hatten im Prozessverlauf eingeräumt, den schlimmen Zustand des Mädchens zwei Wochen vor dessen Tod erkannt zu haben. Aber aus Angst, dass ihnen ihre beiden Kinder weggenommen werden könnten, hätten sie Hilfe abgelehnt. Gutachter hatten keine Anzeichen für verminderte Schuldfähigkeit des 26-jährigen Vaters und der 24-jährigen Mutter festgestellt.





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11. Juli 2008 um 13:41
Es ist doch zum Übergeben.
Angst davor, die Kinder weg genommen zu kriegen. Aber Vernachlässigen daß war richtig? Man man man. Ich seh dahinter, daß das Kind den Ellis noch Geld von Vatter Staat gebracht hat und diese so besser leben konnten.
Für mein Gefühl, sind die 13 Jahre zu Recht gefordert.
Wieder ein Grund mehr, warum Kindergeld nicht auf Hartz IV als Einkommen angerechnet werden darf.