Todesdrohung durch Referendar nur kulturelles Missverständnis !
„So ein Haftbefehl ist mir in 35-jähriger Anwaltstätigkeit noch nicht untergekommen.“ echauffiert sich Rainer M. Rehm. Er ist der Anwalt des 40jährigen Referendars, der jüngst einen Kollegen mit dem Tod bedrohte, weil dieser ihm eine schlechte Note für seinen erteilten Unterricht geben wollte.
Noureddin A.heißt der 40jährige Referendar und stammt aus Marokko.
Für ein „interkulturelles Missverständnis“ hält der Anwalt die Todesdrohung seines Mandanten. Dass dieser jetzt hinter Schloss und Riegel sitzt, will er erst Recht nicht verstehen.
Fakt ist jedoch offenbar auch, dass sein Mandant die Regeln unserer abendländischen Kultur nicht verstehen und sich auf Grund seiner ausländischen Identität einen Vorteil erpressen wollte.
Rainer M. Rehm redet sich in Rage: In seinem Ingolstädter Büro arbeitet er an einer Beschwerde, mit der er seinen Mandanten Noureddin A. aus der Untersuchungshaft holen will.
Der 40-jährige Referendar war am Mittwoch vergangener Woche aus dem Unterricht am Ingolstädter Katharinen-Gymnasium heraus festgenommen worden. Der Vorwurf: Er soll seinen Ausbildungslehrer wegen schlechter Benotung mit dem Tode bedroht haben.
„Er wird in die Nähe eines Terroristen gerückt, das kann es doch nicht sein“, sagt dagegen Rehm ganz empört.
Seiner Meinung nach hat sich sein aus Marokko stammender Mandant vorbildlich um eine Integration in Deutschland bemüht.
Was für eine seltsame Auffassung einer Todesdrohung !
Rhem macht seine Arbeit als Anwalt aber tatsächlich vorbildlich. Für seinen Mandanten ist ihm jedes Argument Recht, mag es auch noch so verlogen und verdreht sein. Wo ist da die Moral geblieben ?
Erst auf einen Aufruf des bayerischen Kultusministeriums hin habe der 40jährige Referendar seinen Beruf als Physiker aufgegeben und sich als Quereinsteiger um Aufnahme in den Schuldienst bemüht.
Ist er vielleicht arbeitslos gewesen ?
Immer wieder habe er in seiner Ausbildung mit Vorbehalten wegen seiner Herkunft zu kämpfen gehabt. Auch die jetzige Eskalation führt Rehm auf „interkulturelle Missverständnisse“ und die „orientalisch-blumenreiche“ Sprache seines Mandanten zurück.
Ist eine „orientalisch-blumenreiche“ Sprache im deutschen Schuldienst akzeptabel ? Haben unsere Schüler doch laut PISA eh schon Probleme.
Die Schüler schätzten ihn, auch die Kollegen lobten seine Einsatzbereitschaft - doch an seiner fachlichen Qualifikation gab es immer wieder Zweifel. Nachdem am Donnerstag vor einer Woche eine Delegation aus Kempten, von wo A. zu Beginn des Schuljahres nach Ingolstadt abgeordnet worden war, im Physik-Unterricht hospitiert hatte, kam es zum Eklat.
Unter anderem wegen sprachlicher Probleme soll der Betreuungslehrer A. den Abschied aus dem Schuldienst nahe gelegt haben. Tags darauf soll der ganze Frust aus A. herausgebrochen sein.
Nach ddp-Informationen sagte er zu einem Ingolstädter Kollegen: „Wenn ich meine Ausbildung abbrechen muss wegen zu schlechter Noten, dann ist Krieg zwischen mir und Herrn D. Dann heißt es nur: Er oder ich - und dann fließt Blut! Ich habe in meinem Leben genug Blut gesehen.“
Per E-Mail wurde die Seminarschule im Allgäu informiert, und von dort die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Wegen des Vorwurfs der versuchten Nötigung und Bedrohung sitzt A. nun in Untersuchungshaft. Als Haftgrund nahm der Ermittlungsrichter Fluchtgefahr an - denn aufgrund der nun drohenden Arbeitslosigkeit werde A. wohl in seine Heimat zurückkehren wollen.
A.’s Verteidiger Rehm nennt dies aus der Luft gegriffen: Sein Mandant lebe seit mehr als zehn Jahren in Bayern, seine beiden Brüder hätten wie er in Deutschland studiert. Rehm: „Sein Lebensmittelpunkt ist Deutschland!“
Auch Oberstudienrat D., den Noureddin A. bedroht haben soll, tut sich bei der Bewertung der Drohungen offenbar nicht leicht. In einer Stellungnahme für die Ermittler schreibt er von einem „pathetisch-orientalischen Sprechcode“ und von „frischen narzisstischen Kränkungen“.
Wörtlich heißt es: „Die Möglichkeit interkultureller Missverständnisse vor dem Hintergrund einer brodelnden Psycho-Kulisse machen es mir fast unmöglich, das von Herrn A. eventuell ausgehende Bedrohungspotenzial auf einer Skala von ‘harmlos’ bis ‘hochgradig gefährlich’ treffsicher einzuordnen.“
Man kann also nicht sagen, wie ernst der Marokkaner seine Drohung gemeint hat. Zu gering ist der Einblick in die kulturellen Hintergründe.
Eine Kette von Missverständnissen scheint auch Noureddin A.’s gerade erst beginnende Beamtenlaufbahn gewesen zu sein: Bereits bei einer früheren Negativ-Beurteilung hatte er den Verdacht geäußert, dass seine Herkunft dabei eine Rolle spiele. Dagegen bezeichnet ihn das Kollegium des Ingolstädter Katharinen-Gymnasiums als „wirklich integriert“.
Darüber zu befinden sei aber letztlich Aufgabe des Kultusministeriums, meint Anwalt Rehm - und nicht die Aufgabe des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Ingolstadt.
Wie weit die Integration wirklich geht, könnte sich schon in dieser Woche zeigen: Sollte Noureddin A. aufgrund der Haftbeschwerde tatsächlich aus der Justizvollzugsanstalt entlassen werden, soll er nach dem Willen seines Anwalts schon am Montag darauf wieder seinen Dienst in Kempten antreten. Allerdings muss Rehm einräumen: „Die U-Haft ist nahezu tödlich für sein Ziel, in den Lehrdienst übernommen zu werden.“ Immerhin drohen Noureddin A. bis zu drei Jahre Haft.
DCRS ONLINE meint: Hier wird es am Ende nur Verlierer geben. Die Sache hätte niemals so entgleisen dürfen !





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