TV-Star Tine Wittler macht ihre Kneipe zum Raucher-Vereinsheim
Ganz Deutschland diskutiert über das Rauchverbot. Die Gnadenfrist für alle Glimmstengel läuft immer weiter ab. Ab dem 01.01.2008 00.00 Uhr ist es dann deutschlandweit endgültig. In Kneipen und Gastwirtschaften darf nicht mehr geraucht werden. Die Wirte bangen um ihre Existenzen und grübeln über Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen.
Tine Wittler, forsche TV-Frau, die deutsche Haushalte für einen Privatkanal in ihrer Sendung „Einsatz für 4 Wände“ umkrempelt und renoviert, betreibt in Hamburg eine Kneipe. Sie plante die Kneipe zum 01. Januar komplett zu schließen, wegen dem Rauchverbot. Doch nun hat sie eine Lösung für ihre Raucher gefunden.
Ihre Hamburger Bar „parallelwelt“ im Stadtteil Altona ist ab sofort das Vereinsheim von „Raucherei e.V. - Verein zur Erhaltung der Rauchkultur in Hamburg und zur Förderung gegenseitiger Toleranz“.
Damit darf dort nach Herzenslust weiter gequalmt werden, wenn in Hamburg mit dem neuen Gesetz das Rauchverbot in Gaststätten greift.
Wittler setzt etwas in die Tat um, worüber andernorts noch diskutiert wird. Mit einem Vorstoß zur Umgehung des Rauchverbots hatte der Chef des Hamburger Bezirksamts Mitte, Markus Schreiber (SPD), eine neue Diskussion um den Nichtraucherschutz angezettelt. Schreiber sieht kleine Kneipen in ihrer Existenz bedroht. Da in Hamburg aber Vereinslokale von dem Rauchverbot ausgenommen sind, schlug er vor, die Kneipen in Clubs oder Vereine umzuwandeln.
„Die Eckkneipen gehören nun mal zum typischen Bild von Sankt Pauli und anderen Stadtteilen“, sagt Schreiber. Doch nicht nur das. Rund um die Reeperbahn käme der Gast sogar in einen doppelten Konflikt: Auf dem Kiez gilt ein striktes Alkoholverbot auf der Straße. „Drinnen dürfte der Gast nicht rauchen, vor der Tür nicht trinken“, gibt Schreiber zu bedenken.
Ganz uneigennützig ist Schreibers Vorschlag nicht. Seine Behörde könnte die Einhaltung des Rauchverbots schlicht nicht überwachen: „Für schätzungsweise 2200 Gaststätten haben wir ganze neun Leute in der Lebensmittelkontrolle.“ Selbst wenn diese nur auf Anzeigen hin aktiv würden, wären die Prüfungen nicht zu schaffen.
Schreiber meint, da es für die Umwandlung einer Kneipe in einen Verein nur eine Mindestzahl von sieben Mitgliedern und einen Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht brauche, ließen sich Anträge unbürokratisch und schnell bearbeiten. Es bestehe die Möglichkeit, dass ein Wirt die Lösung bis zu elf Monate teste.
Bedenken hegt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband. Sein Hamburger Geschäftsführer Gregor Maihöfer setzt eher auf den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde. Schreibers Vorschlag sei „Ausdruck der Hilflosigkeit der Behörden, die das Gesetz nicht erlassen haben, es aber umsetzen müssen“. Es gebe rund 5000 Konzessionen in Hamburg. Maihöfer sieht auf einen Kneipen-Verein auch einen riesigen Aufwand zukommen: Mitgliederzahl, eine Satzung, Mitgliederversammlungen.
Tine Wittler hat sich anwaltlich abgesichert: „Ich stelle dem Verein die Räumlichkeiten zur Verfügung, bin aber selbst weder im Vorstand des Vereins vertreten noch als Gründungsmitglied aktiv.“ Details seien in einer Nutzungsvereinbarung mit dem Verein geregelt. Herrin im eigenen Hause bleibe sie unangefochten. Die Resonanz auf ihren Vorstoß sei positiv. Auch Nichtraucher unterstützten den Ansatzpunkt zur Vereinsgründung, um die gewachsene Struktur der Bar als Nachbarschaftstreffpunkt zu erhalten. Acht Wochen nach seiner Gründung zählt der Verein fast 300 Mitglieder. Für die Gastronomin steht fest: Ohne das Engagement der Gäste wäre das Lokal ab 1. Januar 2008 komplett geschlossen worden.
DCRS ONLINE meint: Was in Hamburg möglich ist, geht in Bayern aber noch lange nicht !





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