Überwachungsstaat abgewendet ?
Am Mittwoch gab das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag gegen die massenhafte Vorratsdatenspeicherung von telekommunikations Verbindungen teilweise statt. Damit haben die Karlsruher Richter schon das zweite Überwachungs-Gesetz der Regierung torpediert. Kann sich der Bürger jetzt in Sicherheit wiegen? Ist der Überwachungsstaat damit nur noch ein lästiges Schreckgespenst?
Nein, denn wie schon bei der massenhaften Aufzeichnung von Kfz-Kennzeichen, hat das Bundesverfassungsgericht nicht die Maßnahme selbst, sondern nur deren Umfang in Frage gestellt.
Kfz-Zeichen dürfen auch weiterhin massenhaft gespeichert werden, allerdings müssen sie sofort wieder gelöscht und dürfen nur bei einem konkreten Verdacht gespeichert werden. Die Erstellung eines Bewegungsbildes des normalen Bürgers soll damit vermieden werden.
Auch bei der massenhaften Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- Verbindungen sieht es nicht anders aus. Weiterhin dürfen die Daten von Millionen unbescholtener Bürger einfach so gespeichert werden. Die Nutzung der Daten ist allerdings nur für schwere Straftaten vorgesehen.
Was heißt denn das nun?! Ein Steuersünder kann mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren belegt werden, ein Vergewaltiger kommt meistens schon nach zwei bis drei Jahren wieder raus, oder bekommt gleich Bewährung. Ist die Steuerhinterziehung tatsächlich gewichtiger als eine Vergewaltigung, ein Kindesmissbrauch ?
Ein Eingriff in die Freiheit der BürgerInnen würde erst mit dem Abruf der Daten erfolgen, meint das Bundesverfassungsgericht. Ich meine, dass angesichts der charakterlichen Schwäche unseres Staates davon auszugehen ist, dass der Staat sich nicht an diese Vorgaben halten wird und man ihn daher vor sich selbst schützen muss, - indem überhaupt keine Daten einfach so auf Vorrat gespeichert werden, - weder auf der Autobahn, noch beim Telefonieren oder im Internet.
Ralf Bendrath vom Netzwerk neue Medien und Mitarbeiter im Arbeitskreis: “Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält”.
Eine hoffnungsvolle Analyse. Aber wo hat die Poltik den tatsächlich noch das Wohl der Bürger im Sinn ?
Als Konsequenz aus der Entscheidung der Karlsruher Richter fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Rücktritt der Innenministerin Brigitte Zypries. Patrick Breyer vom Arbeitskreis erhebt den Vorwurf der systematischen Täuschung durch Frau Zypries: “mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’, während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!”
Tatsächlich wird doch alles nur noch schön geredet, dem Wähler irgendwie vorgedreht, damit es sich gut anhört, dazwischen ein paar Geldgeschenke und die nächste Wahl ist hoffentlich gebongt !
Zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung zählen auch bekannte Politiker wie der ehemalige Innenminster Gerhard Baum und Burkhard Hirsch, der von 1975 bis 1980 Innenminister in Nordrhein-Westfalen war. Beide gehören der FDP an.
Die FDP ist heute allerdings eigentlich schon gar nicht mehr existent, in den Köpfen der Bürger vergammelt sie als Anhängsel der Union. Ganz ähnlich sieht es mit dem echten, bodenständigen, mittelständischen Unternehmertum in Deutschland aus. Die Hand, die dem Staat die Flausen aus dem Kopf treibt ist verloren gegangen. Konzerne können das engagierte Unternehmertum nicht ersetzen.
Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vermutlich nicht vor Jahresende 2008 zu erwarten sein, denn der Bundesregierung wurde auferlegt, bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
Da soll also der Schüler seine eigene Note vergeben und damit die Vorlage für eine Entscheidung bieten. Wie soll das denn gut gehen ?!
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05. Juni 2008 um 01:38
Ist doch eh schnuppe. Es wäre naiv anzunehmen, daß die Schnüffler sich um Gesetze, Gerichtsentscheidungen pp. scheren. Es wird abgehört, legal, illegal, scheißegal…
05. Juli 2008 um 20:07
Richtig Hans. Rechte haben wir eigentlich nur noch auf dem Papier. Und sollte die deutsche justiz mal nichts gegen uns in der Hand haben, schicken sie das CIA.