Unfassbar: Richter lässt Koma-Schläger frei

Ein Kommentar von Christian Dieter Matuschek

Unfassbar Richter lässt Koma-Schläger frei herum laufenErdinc H. (18) ist kein Einmaltäter. Es ist nicht so, dass er das erste Mal mit der Justiz in Koflikt geraten ist, dass es ein “einmaliger Ausrutscher” war, als der Türke den Deutschen Waldemar W (44) auf dem Kölner Karnelval halb tot geschlagen hat.

Ganz im Gegenteil: Erdinc H. ist wohl eher als einer von denen anzusehen, die unbelehrbar kriminell sind. Mehrfach verurteilt, unter anderem erst kürzlich wegen Raubes. Ein ganz offensichtlich nicht integrationswilliger Ausländer !

Aber das macht ja alles nichts, denn wir sind ja in “Kölle” und dort wo Europas größte Mosche gebaut wird, haben Ausländer, ins Besondere Türken ja sowieso Narrenfreiheit und wenn sie kein Deutsch können haben sie auch noch die besten Chancen auf einen Job ! War ja nur ein dummer Deutscher, der jetzt schwerbehindert ist, seine Freundin ihn verlassen hat und keinen Job mehr hat, nur weil ein junger Schläger ihn auf dem Kölner Karneval so lange grundlos zusammengeprügelt hat, bis er halb tot war und mit einem Schädelbasisbruch ins Koma fiel.

Dabei wollte Waldemar W. doch nur mit den Kindern seiner jetzigen Ex ein bisschen auf den Karneval gehen.

Richter Hans-Werner Riehe verurteilte den Koma-Schläger zwar wegen schwerer Körperverletzung, aber offenbar hatte er Angst, dass er bei einer angemessenen Bestrafung vielleicht dem jungen Türken auch einmal in der Stadt begegnet und so sorgte der Herr Richter dafür, dass auch andere keine Sicherheit bekommen und machte dem Koma-Schläger ein paar windige Auflagen:

Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.

Ach ja…und zwei Jahre lang darf er sich nichts zu schulden kommen lassen. Oder besser, sich dabei nicht erwischen lassen, sonst wird er nämlich wirklich bestraft. Wahrscheinlich dann mit den doppelten Stunden Anti-Aggressionstraining. Natürlich auf Kosten der Allgemeinheit !

Auch wenn ich weiß, dass man in Deutschland sofort als Rechtsextremist beschimpft wird, wenn man Klartext spricht: Dieser Kerl gehört 2-3 Jahre in den Knast -die Kosten dafür soll er dort gleich abarbeiten- und anschließend unmittelbar abgeschoben und den Herrn Richter schicken wir gleich hinterher. Es ist zum Kotzen !

Ihr Christian Dieter Matuschek

P.S.: Die Argumentation, dass es unerheblich sei, ob der Täter nun Deutscher oder Ausländer ist, lasse ich nicht gelten, denn: Wir haben schon genug kriminelle Deutsche, die reichen voll und ganz aus. Ausserdem hat der junge Mann ganz eindeutig bewiesen, dass er nicht fähig ist, in einer westlichen Gemeinschaft zu leben.

Artikel vom 29. Mai 2008

10Uhr.com - Der private Blog von Christian Dieter Matuschek

9 Antworten zu “Unfassbar: Richter lässt Koma-Schläger frei”

  1. Michael meint:

    Bravo Herr Matuschek!

    Sie bringen es auf den Punkt. Für Ihren mutigen Artikel zolle ich Ihnen meinen Respekt, obgleich es traurig ist, dass man in diesen Landen mutig sein muss, um öffentlich die Wahrheit zu sagen.

  2. Viel gescholtener Bürger aus Kalk meint:

    Meinen Respekt für Ihren mutigen Artikel haben Sie ebenfalls, Herr Matuschek!

    Man ist ja viel gewohnt als Kölner. Tagelang protestierende Türken in Kalk, alltägliche Gewalt auf unseren Straßen, eine abgehobene Politklasse die gegen den Bürgerwillen gigantische Moscheen errichten will, korrupte Beamte und jetzt dieses Skandalurteil.

    Ich weiß spätestens jetzt, wen ich nächstes Jahr wählen werde!

  3. Hura, wir verdummen doch nicht Ganz meint:

    Ich danke Ihnen, Herr Matuschek.

    Ihre Courage ist Vorbildlich, endlicher einer ders ”Maul aufmacht”.

    An Menschen wie Ihnen sollte sich unsere Regierung ein Beispiel nehmen aber wenn es so weiter geht kann man uns alle gleich BRDigen.

  4. Kölsche Jung meint:

    Welch eine Farce. Da schlägt einer einen halbtot und wird nicht bestraft aber wenn jemand nur seinen Mund aufmacht und seiner Meinung freien Lauf läßt, wird er 7 Jahre eingekerkert (z.B. Ernst Zündel). An die Hintermänner dieser Politik kommt man nicht ran. Aber an die Männer an vorderster Front, wie Richter Hans-Werner Riehe. Wer es jetzt noch nicht kapiert hat, was wirklich abläuft, hat diese antideutsche Hochverräterbande wirklich verdient.
    Wie war das Strafmaß kürzlich in Frankfurt, als ein sich wahrscheinlich verteidigender Ausländer einen Rabbi mit dem Taschenmesser leicht anritzte? Dreieinhalb Jahre!

  5. Hassan Kal meint:

    Soweit ich weiß, wurde einer der vermeintlich rechten Schläger aus Halberstadt aufgrund der Prügelattacke auf Theaterschauspieler, zu zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Täter soll zur Tatzeit unter Bewährung gestanden haben. Das dürfte bei Erdinc H. nicht anders gewesen sein, zumal er kurz vor der Tat wohl wegen Raubes verurteilt worden war. Wenn man dann die “Ergebnisse” dieser beiden Taten gewichtet und darüber hinaus noch zur Kenntnis nimmt, dass Erdinc H., hinsichtlich dieses folgenschweren Gewaltaktes, keinerlei Reue gezeugt hat, beschleicht einen das Gefühl, dass Justitia die Göttin der Rechtsverdreher, Richter und Kriminellen ist, während die Opfer als “lästiges”Beiwerk einer Tat betrachtet werden. Der Anspruch der Gesellschaft auf Schutz vor Kriminellen und der Sühnegedanke treten zugunsten beinahe grenzenloser Täterresozialisierungsbemühungen in den Hintergrund.

    Resozialisierung ist sicherlich wünschenswert, allerdings kann man bei Tätern vom Schlage eines Erdinc H. wohl davon ausgehen, dass das wohl vergebliche “Liebesmüh” ist. Das Jugendstrafrecht mag wohl in erster Linie erzieherischen Charakter haben, aber es muss ja wohl möglich sein, solche wandelnden Zeitbomben für eine gewisse Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Erziehung, nebst Anti-Aggressionstraining, kann ja schließlich auch in Haftsanstalten stattfinden.

  6. Heinrich meint:

    Ganz verdummt!

    Denn wir Deutsche gar nicht mehr wissen, dass Deutschland bald gar nicht mehr existiert! Wo ist Europa denn?
    Seit wann sind wir überhaupt Deutsche?
    Ich kann nachvollziehen, dass wenn man solche Kommentare wie eben hier liest wütend werden könnte und Lust bekommt sich an Deutsche zu rächen.

  7. Entenhausen aktuell meint:

    Der hier hat Recht:

    Kalki Cool

    Am 11. Juni 2008 um 11:38 Uhr
    @ keltos

    >Erdinc H. (18) ist kein Einmaltäter. Es ist nicht so, dass er das erste Mal mit der Justiz in Koflikt geraten ist, >dass es ein “einmaliger Ausrutscher” war, als der Türke den Deutschen Waldemar W (44) auf dem Kölner >Karnelval halb tot geschlagen hat.

    Woher weiß der Herr Matuschek, dass der Täter kein „Einmaltäter“ ist? Er ist auch nicht zum ersten Mal mit der Justiz in Konflikt geraten? Woher weiß der das? Gut, wollen wir mal unterstellen, dass Erdinc S./H. (Herr Matuschek konnte sich nicht entscheiden, wie der Täter denn heißt) als Intensivtäter (ein Fachausdruck der Strafverfolgungsbehörden) tatsächlich mehrfach mit der Justiz in Konflikt geraten ist. Dann stelle ich die Frage: was heißt das? Das kann heißen, dass gegen ihn ermittelt worden ist, aber auch, dass er verurteilt worden ist. Es ist aber völlig offen, was dabei herauskam? Vielleicht ist er kein einziges Mal verurteilt worden. Nur ein Beispiel: derjenige, der sich gegen einen Überfall wehrt und dem Angreifer die Nase bricht, kommt auch mit dem Gesetz in Konflikt. Das nennt man nämlich Körperverletzung. Es ist möglich, dass der Angreifer den anzeigt und dann ermittelt wird. Man könnte auch sagen, dass das Beinahe-Opfer dann mit der Justiz in Konflikt gekommen ist. Klar ist in meinem Fall, dass das Beinahe-Opfer gerechtfertigt war. Aber es dient der Verdeutlichung, was „mit der Justiz in Konflikt geraten“ auch bedeuten kann. Diese Formulierung ist inhaltsleer. Sie besagt nichts.

    >Ganz im Gegenteil: Erdinc H. ist wohl eher als einer von denen anzusehen, die unbelehrbar kriminell sind. >Mehrfach verurteilt, unter anderem erst kürzlich wegen Raubes. Ein ganz offensichtlich nicht >integrationswilliger Ausländer !

    Das ist eine Wertung von Herrn Matuschek. Die Tatsache, ob der Täter mehrfach verurteilt worden ist, entzieht sich der Kenntnis der Medien, weil bei Jugendstrafsachen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Ich kenne einen Artikel einer Zeitung (die auch nicht im Verdacht steht, linke Berichterstattung zu betreiben), der besagt, dass Erdinc S. gerade nicht wegen Raubes verurteilt worden ist. Aufgrund unseres Grundgesetzes, dessen Wertungen sie hoffentlich nicht in Frage stellen wollen, gilt die Unschuldsvermutung. Solange das Unrecht einer Tat nicht durch ein Gericht festgestellt worden ist, gilt jeder Täter als unschuldig. Gut, manche Dinge kann man nicht nachweisen, aber es entzieht sich ihrer, meiner und auch der Kenntnis von Herrn Matuschek, was in diesem Verfahren entschieden worden ist.

    >Aber das macht ja alles nichts, denn wir sind ja in “Kölle” und dort wo Europas größte Mosche gebaut wird, >haben Ausländer, ins Besondere Türken ja sowieso Narrenfreiheit und wenn sie kein Deutsch können haben sie >auch noch die besten Chancen auf einen Job ! War ja nur ein dummer Deutscher, der jetzt schwerbehindert ist, >seine Freundin ihn verlassen hat und keinen Job mehr hat, nur weil ein junger Schläger ihn auf dem Kölner >Karneval so lange grundlos zusammengeprügelt hat, bis er halb tot war und mit einem Schädelbasisbruch ins >Koma fiel.

    Ja, was soll man dazu sagen!? Dass in Köln eine Moschee gebaut wird und dass Türken sich alles erlauben können und bessere Chancen auf einen Job haben, weil sie kein Deutsch können, hat mit dem Fall doch nichts zu tun, oder? Herr Matuschek schreibt auch kein fehlerfreies Deutsch, er hat einen Job als Redakteur hier auf dieser merkwürdigen Seite. Ich meine, er macht seinen Job schlecht, weil er gegen seine eigenen Grundsätze verstößt, die hier unten unter Pressekodex und Grundsätze verlinkt sind. Aber jetzt kommt’s: Der Täter hat das Opfer „so lange grundlos zusammengeprügelt, bis er halb tot war und mit Schädelbasisbruch ins Koma fiel.“ Das stimmt einfach nicht. Wie sich aus den seriösen Presseberichten ergibt, hat der Täter das Opfer nur einmal geschlagen. Ist das prügeln? So lange, bis er halb tot war? Nein, das ist absichtliche Entstellung der Tatsachen. Sowas kann man doch nicht allen Ernstes Schreiben, ohne sich informiert zu haben. Es gab Pressekonferenzen zu dem Fall! Der Täter, den ich keinesfalls in Schutz nehmen möchte, wird hier besonders nachteilig dargestellt. Der Täter hat das Opfer einmal geschlagen, es ist gestürzt und auf dem Bordstein aufgeschlagen. Das bezeichne ich nicht als „so lange grundlos zusammengeprügelt bis er halb tot war“. Ich hoffe für sie, dass sie sich meiner Bewertung anschließen.

    >Dabei wollte Waldemar W. doch nur mit den Kindern seiner jetzigen Ex ein bisschen auf den Karneval gehen.
    >Richter Hans-Werner Riehe verurteilte den Koma-Schläger zwar wegen schwerer Körperverletzung, aber >offenbar hatte er Angst, dass er bei einer angemessenen Bestrafung vielleicht dem jungen Türken auch einmal >in der Stadt begegnet und so sorgte der Herr >Richter dafür, dass auch andere keine Sicherheit bekommen und >machte dem Koma->Schläger ein paar windige Auflagen:
    >Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.

    Sehen sie, Herr Matuschek setzt sich in Widerspruch zu seiner eigenen Überschrift (… lässt frei.)! Naja, die Bedeutung der Bezeichnung Koma-Schläger brauche ich ja wohl nicht zu erklären. Das klingt auf jeden Fall nach jemandem, der einen anderen durch Schläge ins Koma geprügelt hat, oder? Aber der Täter hat das Opfer nicht bis ins Koma geprügelt. Ob die Bestrafung angemessen ist, bleibt der Beurteilung durch Richter (ggfs. in der nächsten Instanz) vorbehalten. Sie können dazu gerne eine Meinung vertreten. Aber sie müssen folgendes berücksichtigen (wozu Herr Matuschek offensichtlich nicht willens und in der Lage war): es handelt sich um eine Jugendstrafsache, da gelten besondere Regeln & urteilen sie nicht über eine Verurteilung, deren Inhalt, Tragweite und Schwere sie nicht kennen oder verstehen. Aus ihren Äußerungen – aber auch aus denen von Herrn Matuschek – entnehme ich, dass sie die Bedeutung einer Schuldfeststellung nicht kennen. Sie wissen nicht, ob das eine schwere oder milde Strafe ist. Warum reden sie dann darüber? Wenn eine schwere Strafe bei ihnen erst bei über fünf Jahren anfängt, dann haben sie zwei Probleme: sie wissen nicht, was fünf Jahre Gefängnis bedeuten und sie haben nicht genügend Gefängnisse, um die Straftäter, die sie einbuchten wollen, unterzubringen. Außerdem haben sie keine Ahnung, was ein Anti-Aggressionstraining ist.

    >Ach ja…und zwei Jahre lang darf er sich nichts zu schulden kommen lassen. Oder besser, sich dabei nicht >erwischen lassen, sonst wird er nämlich wirklich bestraft. Wahrscheinlich dann mit den doppelten Stunden >Anti-Aggressionstraining. Natürlich auf Kosten der Allgemeinheit !

    Toll, wer bezahlt denn das Gefängnis!? Die Allgemeinheit! Soviel kann der Täter gar nicht arbeiten, wie das kostet. Vielleicht verdient der Herr Matuschek ja pro Tag soviel wie ein Tag im Gefängnis kostet!? Würde mich mal interessieren!

    >Auch wenn ich weiß, dass man in Deutschland sofort als Rechtsextremist beschimpft wird, wenn man >Klartext spricht: Dieser Kerl gehört 2-3 Jahre in den Knast -die Kosten dafür soll er dort gleich abarbeiten- und >anschließend unmittelbar abgeschoben und den Herrn Richter schicken wir gleich hinterher. Es ist zum Kotzen !
    >Ihr Christian Dieter Matuschek

    Danke, noch ein Beweis, dass Herr Matuschek sich in rechtlichen Angelegenheiten nicht auskennt. Vom Ausländerrecht hat er genauso wenig Ahnung, wie vom Urheberrecht. Ansonsten hätte er es vermieden, sich durch die Abbildung einer fremden Person strafbar zu machen!

    >P.S.: Die Argumentation, dass es unerheblich sei, ob der Täter nun Deutscher oder Ausländer ist, lasse ich >nicht gelten, denn: Wir haben schon genug kriminelle Deutsche, die reichen voll und ganz aus. Ausserdem hat >der junge Mann ganz eindeutig bewiesen, dass er nicht fähig ist, in einer westlichen Gemeinschaft zu leben.

    Meinetwegen!

  8. Patim meint:

    Das Problem ist ein Anderes. Das Jugendgesetz ist ab 14 Jahre sehr gut. Darunter ist es reformbedürftig. Man muss es aber auch richtig anwenden.

    Ich würde allgemein Gefängnisse in Arbeitsanstalten umwandeln, um den Missetätern zu ermöglichen (sie zwingen), ihre Untaten an der Allgemeinheit wieder gutzumachen durch Arbeit.

    Bei unter 14-Jährigen halte ich eine Zwischenregelung für angemessen. Auch die müssen bestraft werden, zum Beispiel durch eine Woche (sehr unangenehme aber nicht geundheitsschädliche!!!) Artbeit.
    Und zwar schon beim ersten mal.
    Zeitgleich muss aufgezigt werden, wohin dieser Weg führt und es müssen Perspektiven geboten werden! Es muss sich herumsprechen, dass sich Verbrechen nicht lohnen, bei diesen jungen Menschen. Im Wiederholungsfall sofort Gefängnis und Arbeit.

    Denn nur wenn man Menschen für ihr Missetun bestraft werden sie einsichtig und denken sich:” Scheiße. Schon wieder im Gefängnis! Ich will das nicht mehr.” Und nach der unangenehmen Gefängnisschinderei müssen sie dann gezwungen werden, einer ehrlichen Arbeit nachzugehen, bzw. ausgebildet werden, oder auch schon im Gefängnis.

    Wenn schon die Kleinigkeiten, also ein 12-jähriger der das erste mal beim Stehlen erwischt wird, mit einer Woche (unangenehmer) Arbeit bestraft wird, und dazu gleich nach der Schule hin muss, bis zum Abend und Samstag und Sonntag den ganzen Tag, dann ist er schon mal ein wenig eingeschüchtert und denkt sich: Oh je, was passiert dann wenn ich schlimmeres mache? Lieber lasse ich es bleiben.”
    Aber alternativ muss aufgezeigt werden, dass es auch anders geht.

    Wenn ein 12-jähriger nicht bestraft wird, oder wenn es immer nur lasche Strafen gibt, dann ist es jugendliche Neugierde mal auszuprobieren wie weit man gehen kann. Immer ein bischen mehr. Das sieht man ja auch bei dem Spiridon und dem Serkan, beide Intensivtäter. Hätte man sie schon als 14-jährige zum “Arbeitsdienst” beordert, wäre es möglicherweise nicht dazu gekommen.
    Und nach dem “Arbeitsdienst” muss auch noch das Anti-Agressionstraining kommen, denn dann möchte derjenige nicht nochmal schuften und ist froh um Hilfe, wie er verhindern kann, nochmal ins Gefängnis zu müssen.

    So kann verhindert werden, dass schwerere Straftaten überhaupt entstehen, zumindest solche dummen Straftaten, von denen niemanden was hat wie einen Rentner zusammentreten. Dieser Serkan kann nun lange Zeit seine Familie nicht sehen und der Rentner leidet den Rest seines Lebens, sowas ist sehr traurig. Es ist richtig, hart zu bestrafen, denn dann kommt Einsicht.

    Und es sollte nicht so übertrieben dargestellt werden, dass man alles machen kann in Deutschland. Denn das ist eine Art Aufforderung, Leute zusammenzuschlagen, es passiert eh nichts.
    Diese Betreuungsangebote und Antiagressionstraining ist sehr gut und eine sehr gute Investition. Aber sie müssen mit (unangenehmer) Strafe kombiniert werden. Nur Antiagressionstraining ohne Strafe, was bringt das? Da lacht man sich doch kaputt!!!

    Dieser Erdinc oder wie er heißt hat nun die Chance, sich um seine Familie zu kümmern mit ehrlicher Arbeit. Wenn er ein anständiger Muslim wird (momentan ist er ein Apostat, ein Kafir, ein Ungläubiger, der den Ruf der anständigen Muslime schändet und sehr geschändet hat), dann sollte er dem Opfer helfen und sich um seine Familie kümmern und seine Kinder anständig erziehen und sich künftig wie ein Muslim benehmen. Momentan ist er kein Muslim. Ein Muslim macht solches nicht.

  9. Patim meint:

    Nachtrag: Unter 14-jährige sollen nicht ins Gefängnis, sondern morgens, in aller Frühe, um 5 Uhr sich zu der “Artbeitsstelle” begeben und dort bis um 7 Uhr arbeiten, dann in die spezielle Schule (direkt neben der Arbeitsstelle) und dann wieder zur Arbeitsstelle und da bis um 20 Uhr arbeiten und dann wieder raus und nach Hause. Oder im Sinne eines betreuten Heimes, ja nachdem.

    Es geht ja nicht, Kinder ins Gefängnis zu tun. Das wäre übertrieben. Es gilt, ein vernünftiges Mittelmaß zu finden.

    Erstes mal: 1 Woche, ab sofort in einer solchen Arbeitsanstalt. Danach aber muss mit den Eltern ein Plan gemacht werden, wie es weitergeht und wie sowas verhindert wird künftig. So wird schon Kindern empfindlich klargemacht, was Unrecht ist.
    Auch das frühe Aufstehen ist Teil der Strafe. Wer zu spät kommt oder sich denebenbenimmt, für den zählt der Tag nicht und muss nachgearbeitet werden.

    Diese Woche ist sehr unangenehm und eine Schinderei. Aber es muss sein, sonst wird kein Umdenken erfolgen.
    Ich möchte die Kinder ja nicht schänden, sondern möchte, dass anständige Menschen aus ihnen werden.
    Was ich hier sage, ist sehr teuer und kostet richtig Geld. Leider darum nicht durchführbar, aber das wäre besser als 12-jährige einfach laufen zu lassen, sodass diese denken, “okay, ich machs wieder es passiert ja nichts! Macht Spaß, Leute zu schlagen.”
    Aber ohne Perspektive wird jeder Mensch kriminell. Also beides: Unehrlichkeit und Verbrechen hart bestrafen und Ehrlichkeit belohnen, in unserer Gesellschaft eine sehr schwere Aufgabe!!!!

    In anderen ländern ist es viel viel schlimmer!

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