Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Rauchverbot ist verfassungswidrig !

Von Andre Bergmann

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Das Rauchverbot, wie es derzeit in verschiedenen Bundesländern durch das Nichtraucherschutzgesetz gilt, ist verfassungswidrig. Das entschied am Mittwochvormittag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zwei Kneipenwirte aus Tübingen und Berlin hatten sich juristisch gegen das Rauchverbot in Eckkneipen gewehrt. Sie forderten statt des Verbots für Eckkneipen eine Kennzeichnungspflicht, weil sie sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht sehen.

Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.

Ein großer Erfolg für die Eckkneipen-Kultur in Deutschland – und eine Herausforderung für das Miteinander mit Nichtrauchern.

Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürften, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden.

Wie die Karlsruhrer Richter befanden, verletze das Nichtraucherschutzgesetz Betreiber von Einraum-Kneipen in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung, so die Richter. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.

Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen waren die Vorschriften allerdings durch Gerichtsentscheide bereits wieder gelockert worden. Die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn warnte vor neuen Auseinandersetzungen in dieser Frage. Sollte “das Rauchen in Einraumkneipen erlaubt werden, wäre damit der Nichtraucher- und Mitarbeiterschutz in der Gastronomie auf der ganzen Linie gescheitert”, sagte Höhn der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.

Schon das Raucherzimmer in Mehrraumkneipen führe in der Praxis “nicht zu weniger Geruchsbelästigung und Schadstoffkonzentration für Nichtraucher und Mitarbeiter”.

“Wenn jetzt auch noch die Einraumgaststätten beim Rauchverbot abgeräumt werden, dann stehen wir wieder am Anfang der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, in der zwei Drittel der Bundesbürger rauchfreie Gaststätten wollen”, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion.

Der “Berliner Zeitung” sagte Höhn: “Nach dem Urteil muss man schauen, ob man einen neuen Anlauf für einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie startet” - und zwar auf Bundesebene.

Artikel vom 30. Juli 2008

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