Urteil - Fettleibige Menschen müssen nur ein Flugticket lösen

Von Andre Bergmann

Auch mit so einem Bauch muss man, selbst wenn man im Flugzeug zwei Plätze belegt, nur einen bezahlenEin 170 Kilo- Mann hat nun die Rechte der Dicken in einem beispielhaften Prozess gegen eine Fluggesellschaft gestärkt. Der stark übergewichtigen Mann war von der französischen Fluggesellschaft Air France gezwungen worden, einen zweiten Sitzplatz zu bezahlen, weil er auf Grund seines Körperumfangs so viel Platz benötigt.

Nun hat ein Gericht entschieden, dass die Fluggesellschaft keine Gewichtseinheiten sondern Menschen transportiere und dem Mann damit das Entgelt für den zweiten Sitzplatz zurückerstatten muss. Außerdem wurde dem dicken Kläger auch ein dickes Schmerzensgeld zugesprochen.

Air France hatte im Jahr 2005 von dem Mann das zusätzliche Entgelt verlangt. Auf dem Flughafen in Delhi hatte ein Angestellter dem Mann vor dem Rückflug nach Paris zudem in aller Öffentlichkeit den Taillenumfang gemessen.

“Das Gericht hat anerkannt, dass die Fluggesellschaft Menschen und keine Gewichtseinheiten transportiert”, sagte der Anwalt des Mannes. Nun muss Air France die 500 Euro für den zweiten Platz zurückerstatten und ihm außerdem 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

“Ich bin erleichtert, dass meine Demütigung anerkannt worden ist”, sagte der 40-Jährige.

Die Gesetzgebung in Frankreich ist in dieser Frage nicht klar. Fluggesellschaften empfehlen lediglich übergewichtigen Passagieren, einen preisreduzierten zweiten Platz zu kaufen.

DCRS ONLINE meint: Ist das Gerecht ?! Schließlich hat der Mann wohl zwei Sitzplätze belegt !?

Artikel vom 22. November 2007

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