Urteil im Waffeleisenstreit: Tchibo muss zahlen

Von Stefan Marx

Waffeleisen Streit TchiboWegen eines nachgemachten Waffeleisens muss der Kaffeeröster und Versandhändler Tchibo jetzt Schadenersatz zahlen.

Das Landgericht Köln verurteilte nämlich soeben Tchibo und verbot zudem auch den weiteren Verkauf des Geräts.

Damit die Höhe des Schadenersatzes beziffert werden kann, muss Tchibo nun die kompletten Verkaufszahlen seit Dezember 2006 offenlegen.

Die Plagiats-Klage wegen eines zweiten, angeblich ebenfalls imitierten Waffeleisens wies das Gericht jedoch ab.

Hier hatte die Kammer bereits bei einem früheren Verhandlungstermin angedeutet, dass zwar Ähnlichkeiten zu einem Produkt der Arnsberger Firma vorlägen, jedoch diese juristisch nicht zu verwerten sind, weil aus Sicht der Verbraucher keine „Herkunftstäuschung“ vorliege.

Artikel vom 18. März 2008

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